Suizid-Beihilfe: Regelung bleibt stark umstritten
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Aktive Sterbehilfe ist umstritten |
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Bis gestern lief die Vernehmlassung zur Frage, ob Suizid-Beihilfe in der Schweiz entweder stärker reglementiert oder aber ganz verboten werden soll. Ein deutliches Resultat gab es nicht - keiner der beiden Vorschläge findet wirklich Mehrheiten. Ein Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe stösst einzig in kirchlichen Kreisen auf Unterstützung; so lehnt etwa die Schweizer Bischofskonferenz jede «organisierte und gewerbsmässige» Suizid-Beihilfe vollständig ab.Eine Mehrheit der politischen Parteien hat sich in der Vernehmlassung für die derzeit bestehende Regelung stark gemacht, wie eine Zusammenstellung der Nachrichtenagentur sda zeigt. SVP, FDP und Grüne lehnen eine Änderung im Strafgesetzbuch ab. Dieses verbietet heute die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn dies aus «selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgt. Würde diese Regelung streng angewendet, so meint die FDP, dann könnte «jede Art von Missbräuchen» - vor allem die Kommerzialisierung der Suizidbegleitung - verhindert werden. «Bestehender Artikel genügt völlig» Der bestehende Gesetzesartikel genügt auch der SVP «völlig», solange Kantone und Gemeinden ihn konsequent durchsetzen. Ein Verbot würde aus ihrer Sicht «in eine grossmehrheitlich akzeptierte, bewährte Praxis zur Sterbehilfe» eingreifen. Auch die Grünen sind für die Beibehaltung der jetzigen Regelung. Würden Sterbehilfeorganisationen verboten, so könnten zunehmend Private Suizid-Beihilfe leisten, was nach Ansicht der Grünen nicht zu kontrollieren wäre. Die Folge wären mehr gewaltsame Selbstmorde. «Problematische Aktionen stoppen» Mit dem Vorschlag, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten, findet der Bundesrat nur in kirchlichen Kreisen Unterstützung. Ein Verbot stoppe die «problematischen Aktionen» der Organisationen, hält die Schweizerische Evangelische Allianz fest. Auch die EVP verlangt ein absolutes Verbot. Es sei absurd, wenn der Staat das Leben schütze und gleichzeitig Regeln erlasse, wie bei einem Suizid geholfen werden dürfe. Zu strikte Regeln? Zu weit geht der Vorschlag des Bundesrates auf der anderen Seite jenen Kreisen, die ein Verbot zwar ablehnen, aber eine Reglementierung wünschen. Die Nationale Ethikkommission NEK begrüsst, dass der Bundesrat überhaupt Regeln erwägt. Die Kommission hält sie aber für zu strikt. Es sei nicht angemessen, dass chronisch Kranke von der Sterbehilfe ausgeschlossen würden, hält die NEK fest. Dieselbe Argumentation verwendet auch die SP. Dass Sterbewillige zwei Ärzte-Gutachten liefern müssten, sei zu schwerfällig. Beides sieht der Entwurf vor, den der Bundesrat einem Verbot vorzieht. Palliativpflege stärken Für die SP ist das Strafgesetz auch nicht der richtige Ort, um die Sterbehilfe zu regeln. Besser wäre ihres Erachtens ein Aufsichtsgesetz, empfiehlt sie. Mit dieser Idee erhält die SP Unterstützung von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und anderen Organisationen. Ausserdem solle der Bund die Suizidprävention und die Palliativpflege stärken. Noch nicht über seine Stellungnahme hat das Präsidium der CVP entschieden; dies wird nach Parteiangaben erst am 1. März erfolgen. Dignitas und Exit gegen Reglementierung Die in der Schweiz tätigen Suizidbeihilfeorganisationen Dignitas und Exit lehnen ein Verbot selbstredend ab. Aber auch die Reglementierungs-Vorschläge - Exit nennt sie «aufgebläht» - weisen sie als zu restriktiv zurück. Damit werde das Menschenrecht verletzt, selber zu bestimmen, wann und wie man sterben wolle. Exit kann sich allenfalls ein Aufsichtsgesetz über die Organisationen vorstellen. Es solle sich an der Vereinbarung von Exit mit der Zürcher Staatsanwaltschaft orientieren. Dignitas macht bei dieser Vereinbarung nicht mit. Beide Organisationen wehren sich zudem gegen den Verdacht auf Missbrauch, der nicht belegt sei.
Quelle: Kipa
Datum: 02.03.2010
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