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Hintergrund

Regierung lehnt die kantonale Volksinitiative «Stopp Suizidhilfe!» ab

 
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Die EDU-Initiative verlangt ein Verbot des «Sterbetourismus».
Der Zürcher Regierungsrat ist der Meinung, dass «kein politischer und gesellschaftlicher Konsens» besteht, jegliche Form der bis anhin erlaubten Suizidbeihilfe strafrechtlich zu verbieten. Aus diesem Grund beantragt er dem Kantonsrat, die kantonale Volksinitiative «Stopp Suizidhilfe!» abzulehnen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag, 25. Februar. Das Begehren war am 28. Mai 2009 von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) eingereicht worden.

Die Initiative würde auch die Suizidbeihilfe aus uneigennützigen Motiven innerhalb des nahen Familien- und Freundeskreises verunmöglichen, argumentiert die Regierung. Sie gibt sich überzeugt, die Bevölkerungsmehrheit habe «zumindest keine Einwendungen» gegen diese Form der erlaubten Suizidbeihilfe.

«Systemfremde» Teilausnahme
Die Regierung äussert auch rechtsdogmatische Bedenken: Da Suizid straflos ist, habe auch die Hilfe zum Suizid straflos zu bleiben, solange die weiteren Voraussetzungen erfüllt seien. Es wäre «systemfremd», eine sogenannte Teilnahmehandlung zu einer straflosen Haupttat als strafbar zu erklären.

Die EDU hat im vergangenen Jahr eine weitere Initiative eingereicht, die ein Verbot des «Sterbetourismus» verlangt. Der Zürcher Kantonsrat hat sie am 11. Januar für gültig erklärt, nachdem die Regierung auch dieses Begehren dem Parlament zur Ablehnung empfohlen hatte.


Quelle: Kipa
Datum: 01.03.2010

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