Im Gegensatz zu Deutschland hat die schweizer Nationalhymne einen tiefreligiösen Text. Nach dem Schweizer Nationalfeiertag vom 1. August ist die Diskussion neu entbrannt, ob der «Schweizerpsalm» noch zeitgemäss ist. Eine Diskussion, die wir auch von andern Ländern und vom EU-Vertrag kennen.
Müssen diese beiden Schweizer Christen ihr T-Shirt mit dem Text der Nationalhymne bald wechseln?
Am Nationalfeiertag vom vergangenen Mittwoch sangen viele Schweizer die unter dem Namen «Schweizerpsalm» bekannte Nationalhymne. Nach dem 1. August verstummt der «Schweizerpsalm» für die meisten Schweizer wieder für ein Jahr.
Nicht verstummt ist hingegen die Diskussion um einen neuen
Text für die Nationalhymne. Die «Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» (SGG), die
auch das Rütli verwaltet, will gemäss den Online-Plattformen von Schweizer
Fernsehen und Neuer Zürcher Zeitung in einem Wettbewerb einen neuen Text
ermitteln.
Der Text des Schweizerpsalms sei sprachlich sperrig und
inhaltlich nicht mehr zeitgemäss, so die SGG. Die Gesellschaft «ist der Überzeugung,
dass ein neuer, der heutigen Schweiz angemessener Text die Nationalhymne
aufwertet, ihr zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verhilft und sie dadurch
mit mehr Begeisterung gesungen wird.»
Die Hymne, die mit frommen Zeilen unter
anderem dazu auffordert: «Betet, freie Schweizer, betet», steht bis heute
sowohl im katholischen wie im evangelisch-reformierten Kirchengesangbuch.
Der
Text von Leonhard Widmer kommt romantisch-pathetisch daher, spricht von
Morgenrot und Sternenmeer und gilt manchen als veraltet. So kann auch NZZ
online den entsprechenden Bericht mit dem Titel überschreiben: «Wer erlöst uns
vom Alpenglühn?»
Melodie von
Zwyssig soll bleiben
Die Melodie soll nur geringfügig geändert werden – sie
sei über die Sprachgrenzen hinweg stabil verankert, meint die SGG gemäss NZZ
online. Die Melodie wurde ursprünglich als Choral «Diligam te Domine» («Ich
will dich lieben, Herr») vom Zisterzienserpater Alberich Zwyssig aus dem
Kloster Wettingen AG komponiert.
Ziel: Neuer Text bis 1. August 2015
Die SGG will gemäss SF online in den
kommenden Monaten politische Lobby-Arbeit für ihr Anliegen betreiben und den
Wettbewerb ausschreiben. Am 1. August 2015 soll ein neuer Hymnentext offiziell
eingeführt werden. Der Text soll die Präambel der Bundesverfassung von 1999
aufnehmen und in einem Wettbewerb ermittelt werden. Einzureichen ist er in zwei
Landessprachen.
Seit 1961 wurde der Schweizerpsalm zur provisorischen
Landeshymne der Schweiz, 1981 dann definitiv. Zuvor hatte man «Rufst Du mein
Vaterland» zur Melodie von «God Save the Queen/King» gesungen, was zu
Verwechslungen führen konnte. Verschiedene Versuche, den Schweizerpsalm zu
ändern, sind immer wieder gescheitert, meist mangels breit akzeptierter
Alternativen. Viele Schweizerinnen und Schweizer können kaum mehr die erste
Strophe auswendig.
«Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und
Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der
Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung
ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der
Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht,
und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:»
Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
«Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die
Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit
gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.»
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