Musikaufführungen im Gottesdienst und andere Veranstaltungen der Kirchgemeinden – mit Ausnahme des Gemeindegesangs – können ab sofort online und gemeldet werden.
Laut einer Medienmitteilung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) steht für die Erfassung urheberrechtlich geschützter Musikstücke neu eine Internetanwendung zur Verfügung.
Vertrag abgeschlossen
Diese Möglichkeit wurde gemeinsam mit den Kirchenmusikverbänden entwickelt. Ihre rechtliche Grundlage haben die Erhebungen laut Medienmitteilung im Kollektivvertrag, den der Kirchenbund und die RKZ mit der Verwertungsgesellschaft Suisa abgeschlossen haben und der das Abspielen und Aufführen von Musik im Rahmen von Gottesdiensten erlaubt. Die Urheberrechtsgebühren zahlen Kirchenbund und RKZ für ihre Kirchgemeinden. Bei den Freikirchen wird die Erfassung durch den jeweiligen Verband zbw. den Freikirchenverband geregelt.
Der Vertrag verpflichtet die Gemeinden, die aufgeführten Musikstücke, die urheberrechtlich geschützt sind, an die Suisa zu melden, denn diese bilden die Basis für die Ausschüttung der von der Suisa eingenommenen Nutzungsgebühren an die Urheber. Das Urheberrecht endet in der Regel siebzig Jahre nach dem Tod des Komponsisten oder der Bearbeiterin.
Reformierterseits sind alle Kirchenbund angeschlossenen Kirchgemeinden und Kirchenmusikerinnen verpflichtet, an der Erhebung mitzuwirken. Der Gemeindegesang wird nur alle vier Jahre von repräsentativ ausgewählten Gemeinden erfasst.
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