Bunderverwaltungsgericht

Keine Fördergelder für Heilsarmee-Jugendarbeit

Nachdem im Oktober letzten Jahres Adonia vor dem Bundesverwaltungsgericht abblitzte, ergeht es der Heilsarmee nun gleich. Das Gericht befand, dass der Entscheid, die Finanzhilfe für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu streichen, rechtens war.
Heilsarmee-Fussballturnier

Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), wie das Online-Portal ref.ch am 17.08.2016 berichtete. Dieses hatte das Gesuch der Heilsarmee mit der Begründung abgelehnt, dass deren Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lediglich Mittel zum Zweck sei, das Evangelium von Jesus Christus zu verbreiten.

Ziel des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) sei es jedoch, mit den Finanzhilfen ausserschulische Tätigkeiten zu subventionieren, mit denen die persönliche Entwicklung der Kinder gefördert werde. Die Aktivitäten sollten dazu beitragen, das körperliche und geistige Wohlbefinden zu fördern.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil schreibt, fungierten die Kinder- und Jugendlager der Heilsarmee «als Bekehrungsräume». Im Organigramm werde der Bereich Jugend sogar systematisch dem Evangelisierungswerk zugeordnet.

Religiöse Haltung kein Hindernis

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Entscheid fest, dass Organisationen mit christlichen Grundwerten keineswegs von den Subventionen ausgeschlossen seien. Das zeige sich am Beispiel der Arbeit der Cevi oder der Jungwacht Blauring.

Diese beiden Vereinigungen erhalten seit Jahren Beiträge vom Bund. Anders entschieden haben das BSV und in der Folge auch das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Aargauer Vereins Adonia und beim Verein «Vereinigte Bibelgruppen in Schule, Universität, Beruf». Ihre Aktivitäten für Kinder und Jugendliche wurden, wie jene der Heilsarmee, als Mittel zum Zweck bezeichnet.

Neue Jugend-Charta

Als Reaktion auf die kritischere Begutachtung von Seiten der Bundesstellen haben die christlichen Jugendverbände gemeinsam eine Jugend-Charta formuliert, die nicht mehr «frömmelt» (s. Livenet-Artikel vom 21.05.2016). Inhaltlich stellt die Charta eine ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen in den Fokus. Sie geht detailliert auf Themen wie die Entfaltung sozialer Kompetenzen, die Stärkung der Persönlichkeit und den respektvollen Umgang mit der Natur ein, bekennt sich aber gleichzeitig klar zum christlichen Glauben. Gelebte Nächstenliebe sei ein zentrales Motiv der Unterzeichnenden, beteuert die Charta. Ebenso gehöre die Auseinandersetzung mit christlicher Spiritualität und die Thematisierung von Sinn- und Glaubensfragen in christliche Camps. Dennoch werde Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit grossgeschrieben und die unterschiedlichen Ansichten der Teenager respektiert. 

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Datum: 18.08.2016
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / ref.ch

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