EVP Schweiz fordert:

Schluss mit der Teenie-Prostitution!

Die EVP begrüsst das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung. Nebst der Eindämmung der Teenie-Prostitution und der Kinderpornografie müsse aber auch der Menschenhandel unterbunden werden.
Teenie-Prostitution

In ihrer Vernehmlassungsantwort unterstützt die EVP das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Die «Lanzarote-Konvention» bedeute für die Schweiz nur wenige, aber bedeutende Änderungen. Am wichtigsten ist der EVP, dass sich neu strafbar macht, wer gegen Bezahlung die sexuellen Dienste von Unmündigen zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt. «Die EVP ist erleichtert, dass diese Lücke endlich geschlossen und der Teenie-Prostitution damit der Riegel geschoben wird», schreibt die EVP in ihrer Pressemeldung. Sie hofft, dass mit dieser Neuerung Jugendliche besser vor dem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden können. Ganz wichtig sei dabei, dass die Unmündigen selber straflos blieben. Viele seien unfreiwillig in diese Situation geraten und es mache keinen Sinn, sie dafür auch noch zu bestrafen.

Verbot

Die EVP hat in verschiedenen Kantonen ein Verbot der Prostitution von Minderjährigen gefordert. So haben Landrätin Sara Fritz im Kanton Basel-Landschaft, Kantonsrätin Regula Streckeisen im Kanton Thurgau und Grossrat Daniel Steiner-Brütsch im Kanton Bern entsprechende Vorstösse eingereicht. Weil verschiedene Kantone mit Verweis auf die laufenden Arbeiten des Bundes untätig geblieben sind, sei es umso wichtiger, dass dieser nun vorwärts mache.

Besonders verwerflich handelt in den Augen der EVP, wer die Prostitution Unmündiger fördert. Diese Personen sollen neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt werden. Sie machen das traurige Geschäft erst möglich und nutzen häufig die Notlage oder auch die Unwissenheit oder Naivität der Betroffenen aus. Weiter entspricht es einer langjährigen Forderung der EVP, dass Jugendliche unter 18 Jahren besser vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen (Kinderpornografie) geschützt werden, indem den Verantwortlichen hohe Freiheitsstrafen angedroht werden. Schliesslich sei die EVP auch mit den neuen Bestimmungen bezüglich Anwerben und Veranlassen einer unmündigen Person zur Mitwirkung an pornografischen Vorführungen und den Ergänzungen bezüglich Straftaten gegen Unmündige im Ausland mehr als einverstanden.

Nur ein kleiner Unterschied

Für die EVP steht ausser Frage, dass Unmündige unbedingt vor dem Abgleiten in die Prostitution oder das Porno-Gewerbe geschützt werden müssen. Es ist jedoch nur die eine Seite einer Medaille. Für die Betroffenen macht es nämlich nur einen kleinen Unterschied, ob sie kurz vor oder kurz nach ihrem 18. Geburtstag der Prostitution zugeführt werden. So richtig Bestrebungen zur Eindämmung der Teenie-Prostitution und der Kinderpornografie sind, so wichtig seien auch Bemühungen, den Menschenhandel mit mündigen Personen einzudämmen.

Die EVP ist deshalb erleichtert, dass in der kommenden Session auch das Übereinkommen des Europarates über die Bekämpfung des Menschenhandels zur Genehmigung ansteht, welches von EVP-Nationalrätin Maja Ingold als zweckmässig taxiert wird: «Das Abkommen ist gut, nur muss es endlich ratifiziert werden.» Die EVP begrüsst es auch, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit den Regierungen Osteuropas und weiteren Organisationen den Dialog zur Eindämmung des Menschenhandels aufgenommen hat.

Datum: 01.12.2011
Quelle: EVP

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