Statt Suizidhilfe-Gesetz will EVP ein Verbot der organisierten Sterbehilfe
Die Evangelische Volkspartei (EVP) lehnt ein Aufsichtsgesetz für Suizidhilfeorganisationen ab. Die Partei befürchtet, dass ein Gesetz zu einer «unerwünschten Legitimierung» dieser Organisationen führen würde.
«Legiferieren heisst auch legitimieren», schreibt die EVP. Es sei widersprüchlich, wenn der Staat auf der einen Seite das Leben als eines der höchsten Güter schütze und auf der anderen Seite zu regeln versuche, unter welchen Bedingungen man «mithelfen darf, Leben zu beenden». Die Partei fordert stattdessen ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe. Zudem plädiert sie für einen Ausbau der Palliativ-Medizin.
Nachdem verschiedene Vorstösse zum Thema im Parlament gescheitert sind, kommt das Thema am Mittwoch wieder zur Sprache. Der Nationalrat behandelt vier Vorstösse, die eine gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Suizidhilfeorganisationen fordern. Zwei davon sind Standesinitiativen.
Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr gegen eine Regulierung der Suizidbeihilfe ausgesprochen. Im Juni sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga an einem Kongress von Sterbehilfeorganisationen in Zürich, der Bundesrat sei der Ansicht, die heutigen gesetzlichen Bestimmungen genügten, um Missbräuche bei der Suizidbeihilfe zu verhindern.
Auch die Schweizer Bischofskonferenz lehnt eine gesetzliche Regelung der Tätigkeit von Suizidhilfeorganisationen ab. Sie bevorzugt dagegen ein Verbot der organisierten und gewerblich betriebenen Beihilfe zum Suizid.
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