Prävention ist besser

Kinder- und Jugendorganisationen gegen Pädophilie-Initiative

Als unzureichend und verfassungswidrig lehnen die Schweizer Jugendverbände die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ab, über die in der Schweiz am 18. Mai abgestimmt wird.
Der Schutz der Kinder vor jeglicher Gewalt habe bereits höchste Priorität.

Das eidgenössische Parlament habe Ende 2013 bereits wirksame, verfassungskonforme und umfassendere Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Wiederholung von Gewalttaten verabschiedet, schreiben die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Jungwacht Blauring, Pfadibewegung Schweiz (PBS), Satus Schweiz und die Stiftung Kinderschutz Schweiz in ihrem Communiqué von Dienstag, 8. April.

Das Parlament habe das Tätigkeitsverbot für die Straftäter auf den ausserberuflichen und freiwilligen Bereich ausgeweitet und ein allgemeines Kontakt- und Rayonverbot ermöglicht. Damit wurde das Anliegen der Initiative und von darüber hinaus gehenden Massnahmen auf gesetzlicher Ebene unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Grundsätze verankert, betonen die Verbände.

Missachtete «Einzelfallgerechtigkeit»

Als besonders heikel erachten die Jugendverbände die Missachtung der «Einzelfallgerechtigkeit» der Initiative und die dadurch «weiter vorangetriebene Tendenz zur Abschaffung des richterlichen Ermessens». Pädokriminelle Straftaten müssten geahndet werden. Im Fall von sogenannter Jugendliebe wäre ein Urteil aber «höchst stigmatisierend». Die Verbände lehnen es ab, wenn bei einem beidseitig gewollten sexuellen Kontakt zwischen knapp 16- und 20-jährigen Jugendlichen die volljährige Person so bestraft würde, dass diese lebenslänglich nicht mehr mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Personen arbeiten dürfte.

Das Verhalten dieser Person sei korrekterweise verboten. Mit der Initiative würde sie jedoch strafrechtlich gleich behandelt wie Personen, die beispielsweise mehrere sexuelle Übergriffe auf Kinder oder Jugendliche verübt haben.

Prävention und Schutzmassnahmen im Mittelpunkt

Die Initiative erwecke den Anschein, dass sie durch den geforderten Automatismus zu einem vollständigen Schutz vor Sexualstraftätern führe. Das sei aber nur eine scheinbare Sicherheit. Ersttäter würden nicht erfasst. Zudem sei es eine «tragische Realität», dass nur fünf Prozent der Taten in einem Schuldspruch endeten.

Dementsprechend würden sowohl die Initiative als auch die vom Parlament verabschiedeten gesetzlichen Massnahmen zu spät ansetzen. Um alle sexuellen und gewalttätigen Übergriffe zu verhindern, müsse zwingend vermehrt in Präventionsarbeit und Schutzmassnahmen investiert werden. Solche gehörten seit jeher zur täglichen Arbeit in den Kinder- und Jugendorganisationen, betonen die Verbände.

Zahlreiche Organisationen hätten bereits Richtlinien zur Thematik verfasst, Meldestellen eingerichtet und sich der Fachstelle Mira angeschlossen. «Die Kinder- und Jugendorganisationen räumen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt bereits heute höchste Priorität ein», zitiert das Communiqué die Co-Präsidentin der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Kathrin Balmer.

Datum: 09.04.2014
Quelle: Kipa

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