Hilfswerke: Menschenrechte auch im Ausland einhalten
Rahel Ruch, Koordinatorin der Kampagne «Recht ohne Grenzen», bestätigte am Dienstag, 22. April, einen entsprechenden Bericht der NZZ-Global (Onlineausgabe, 22. April). Der genaue Inhalt der Initiative werde derzeit noch erarbeitet, so Ruch gegenüber Kipa. Sie soll aber inhaltlich an die Forderungen der Petition anlehnen, welche «Recht ohne Grenzen» 2012 mit 135'000 Unterschriften eingereicht habe.
Die Petition nennt zwei zentrale Forderungen: Zum einen sollen Schweizer Konzerne für ihre Tätigkeiten zu einer Sorgfaltprüfung verpflichtet werden, um im In- und Ausland Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern. Dazu müsste die juristische Trennung zwischen Mutterkonzern und Tochterunternehmen, wie sie das aktuelle Schweizer Recht kennt, aufgehoben werden. So müsste beispielsweise die Schweizer Firma Glencore-Xstrata sicherstellen, dass ihre Tochterunternehmen und Zulieferer in der Demokratischen Republik Kongo die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.
In einem zweiten Punkt fordert die Petition, dass Menschen, die durch die Tätigkeiten von Schweizer Konzernen Schaden erleiden, hier Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können. Die Petition ist laut Ruch bei Bundesrat und Parlament noch hängig.
«Die Volksinitiative wird sich insbesondere an die erste Forderung der Petition anlehnen», so Ruch gegenüber Kipa. Derzeit seien bei den Organisationen der Plattform «Recht ohne Grenzen» Konsultationsprozesse im Gang, um die Durchführbarkeit einer solchen Initiative und die genaue Trägerschaft zu prüfen.
Datum: 23.04.2014
Quelle: Kipa