Gang vor Gerichtshof

Eltern kämpfen in Strassburg für Recht auf Sexualkunde-Dispensation

2011 weigerten sich in Basel-Stadt viele Eltern gegen die Einführung der obligatorischen Sexualerziehung ab dem Kindergarten. Sie wollten ihre Kinder vom Unterricht dispensieren lassen. Doch die Gesuche wurden von sämtlichen Instanzen bis hin zum Bundesgericht abgelehnt. Dies soll noch nicht das letzte Wort sein. Der juristische Kampf für eine mögliche Dispensation vom Sexualkundeunterricht im Kindergarten und den ersten zwei Primarschulklassen wird in Strassburg weitergeführt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg

«Die Sexualerziehung stellt beim Kind entscheidende Weichen. Bereits im Kindergartenalter mit sexuellem Tun und Denken konfrontiert zu werden, ist eindeutig zu früh.» Davon ist Dominik Müggler vom Verein Mamma in Münchenstein überzeugt. Der Verein Mamma ermutigt betroffene Eltern, den Gerichtsweg zu beschreiten. Nach dem ablehnenden Entscheid des Bundesgerichts, sollen nun stellvertretend für alle anderen zwei Personen als Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg auftreten. Zusammen mit zwei Professoren der Universität Basel habe man die Eltern ermutigt, den Prozess an diese Instanz weiterzuziehen, schreibt Müggler in einem Rundbrief an Freunde des Vereins Mamma, indem er um finanzielle Unterstützung für den Gang nach Strassburg bittet. Dominik Müggler: «Wenn die Eltern vor dieser letzten Instanz gewinnen, dann wäre das ein grosser Sieg für den Schutz unserer Kinder.»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt über Verletzungen der Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Schweiz hat diese Konvention 1974 ratifiziert und stellt in Strassburg zwei Richter. Gefällte Urteile sind für die Schweiz verbindlich.

Datum: 26.08.2015
Quelle: idea Schweiz

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