Fristenlösung verletzt das Grundrecht auf Leben

Bern. Jede Form von Fristenregelung verletzt das Grundrecht auf Leben. Dies haben Vertreter eines Parlamentarierkomitees «Nein zur Fristenlösung» vor den Medien betont. Der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander J. Baumann brachte es auf den Punkt: «Ein menschlicher Embryo ist ein Mensch in den ersten Wochen seines Lebens». Der Staat müsse sich von Beginn der Schwangerschaft weg schützend und fördernd vor das ungeborene Leben stellen, «notfalls auch gegen die Mutter». Jede Form der Fristenlösung - mit oder ohne Beratungspflicht – sei «grund- und menschenrechtswidrig, weil sie den Schutz des vorgeburtlichen Lebes aufgibt, ohne dass auch nur eine Güterabwägung gegenüber den Grundrechten der Mutter vorgenommen wird». Die Ansetzung einer Frist sei ohnehin willkürlich.

Der EVP-Präsident Ruedi Aeschbacher sagte, die Fristenregelung lege den Abbruch völlig ins Ermessen der Frau. Die «Notlage», welche die Schwangere geltend machen müsse, sei nur «eine gewissensberuhigende, völlig unwirksame Deklamation». Das wachsende Selbstverständnis unserer Gesellschaft, dass das Leben verfügbar sei, macht Aeschbacher Angst.

Für die Wortführer des aus 25 National- und Ständeräten bestehenden Komitees (19 SVP, 3 EVP, je ein FDP, CVP, EDU) ist das geltende Recht trotz seiner uneinheitlichen Anwendung noch immer besser als die vorgeschlagene Fristenlösung. Ein Nein am 2. Juni könne den Weg für eine erweiterte Indikationenlösung auftun.

Datum: 23.04.2002
Quelle: ERF Schweiz

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