Keine Gesetzesänderung bei Spätabtreibung in Sicht

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Fötus in Fruchtblase
Die deutsche Bundesregierung sieht weiter keine Notwendigkeit für Gesetzesänderungen bei Spätabtreibungen. Familien-Staatssekretärin Christa Riemann-Hanewinckel (SPD) bekräftigte diese Auffassung am Mittwoch in Berlin nach einer Bundestagsanhörung.

Wenn Beratung zur Pflicht werde, bringe das "überhaupt nichts Gutes", sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur in Bonn. Bei der Anhörung hatte die deutliche Mehrheit der Experten Handlungsbedarf bei der geltenden Praxis der Spätabtreibungen betont.

Dabei blieb die von der Union geforderte Änderung am Paragrafen 218 jedoch umstritten. Die Sachverständigen konzentrierten sich auf eine Ausweitung der psycho-sozialen Beratung, auf eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der Beratung und einem möglichen Abbruch sowie auf Änderungen beim Arzthaftungsrecht, um die ärztliche Haftung für ein "Kind als Schaden" auszuschliessen.

Walter Bayerlein vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken sprach sich für eine Erweiterung des Bürgerlichen Gesetzbuches aus, um explizit die Bewertung des Kindes-Daseins als "Schadensquelle" zu unterbinden.

Pränatale Diagnostik aus Schwangerenvorsorge herausnehmen?

Bei der zweistündigen Anhörung im Familienausschuss äusserten lediglich zwei der elf geladenen Experten, es solle in keinem Punkt irgendeine Änderung vorgenommen werden. Marion Brüssel vom Bund Deutscher Hebammen plädierte dafür, die Pränataldiagnostik als Routineuntersuchung generell aus der Schwangerenvorsorge herauszunehmen. Der Stellenwert der PND sei insgesamt zu diskutieren. Mehrere der Fachleute kritisierten die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland als unzureichend.

Gaby Hagmans, Generalsekretärin des Sozialdienstes katholischer Frauen, der bundesweit 120 Schwangerschaftsberatungsstellen unterhält, wandte sich bezüglich der Beratung gegen eine Gesetzesänderung. "Wir sehen aber Handlungspflicht in der Praxis", betonte sie. Viele Frauen wüssten gar nicht um die Beratungsangebote. Eine Pflichtberatung sei im Bereich der Spätabtreibungen aber nicht sinnvoll. Auch Rita Klügel vom Verein "Donum Vitae" nannte mehr und besser vernetzte Beratungsangebote unverzichtbar.

Als Spätabtreibungen gelten in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Schwangerschaftswoche. Sie sind ohne Beratungspflicht möglich bei Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter. Kritiker vermuten, dass es immer wieder zu solchen Abbrüchen kommt, weil am Embryo eine Behinderung zu erkennen ist.

Datum: 19.02.2005
Quelle: Kipa

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