Landesrecht vor Völkerrecht?

Kirchenbund geisselt die Rede von den «fremden Richtern»

Das Gespenst der «fremden Richter» geistert durch die Schweizer Politik. Nun wendet sich der SEK entschieden gegen die «aktuelle politische Kultur» des «Schlecht-Redens» von Verfassung, Völkerrecht und Rechtsstaat und folgt damit den Forderungen einer Motion der reformierten Kirche Baselland.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg

Laut einem Bericht der Reformierten Medien war die Motion «Achtung der Verfassung und des Völkerrechts», welche die reformierte Kirche Baselland vor einem Jahr einreichte, Auslöser für die Stellungnahme. Die Motion forderte den SEK auf, ein Positionspapier zu verfassen, das sich für die Verfassung und das Völkerrecht einsetzt. Sie beobachteten «mit grosser Sorge ..., dass die Verfassung immer häufiger verletzt und in Frage gestellt wird», so die Motionäre. Zudem würden das Völkerrecht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angegriffen, «sobald sie dem, was als Wille des Volkes postuliert wird, Grenzen setzen». Die Motionäre wünschten sich dazu eine klare Haltung des SEK.

«Fremde Richter» stärken sozialen Frieden

Nun hat der Rat des SEK dazu einen Zwischenbericht vorgelegt sowie eine Studie mit dem Titel «Sorgt für das Recht! Über das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten». Diese kommt zum Schluss, dass die «fremden Richter» zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, weil sie die Rechte von benachteiligten Minderheiten und von nicht wahl- und stimmberechtigten Ausländern in der Schweiz schützten.

Zudem heisst es im Bericht: «Die Behauptung, dass die Richter und Richterinnen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg 'fremd' sind, ist falsch.» Der Begriff stamme aus dem Bundesbrief von 1291. Er beschreibe einen Zustand aus dem 13. Jahrhundert, den man nicht mit der heutigen Zeit vergleichen könne. Der Rat teilt die Bedenken der Motionäre, was die aktuelle politische Kultur angehe. Es sei die Pflicht der Kirchen, «dem 'Schlecht-Reden' von Verfassung, Völkerrecht und Rechtsstaat entgegenzutreten».

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Datum: 06.11.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / ref.ch

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