Schwammige Sterbehilfe-Empfehlungen von deutschen Kirchenführern kritisiert

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Soll Ärzten die Beihilfe zum Selbstmord gestattet werden?
Der Nationale Ethikrat hat eine rechtliche Klärung zu Fragen der Sterbehilfe gefordert. In einer Stellungnahme spricht sich ein Teil der Mitglieder zudem dafür aus, dass Ärzten in bestimmten Fällen die Beihilfe zum Selbstmord gestattet und institutionalisierte Beihilfe wie etwa bei der Organisation Dignitas erlaubt sein soll. Das Papier hat bei Kirchenführern Kritik ausgelöst.

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Sterbebegleitung kritisiert. «Das partielle Ja zur ärztlichen Suizidbeihilfe und zur ärztlichen Mitwirkung bei der Tötung auf Verlangen stellt den in Deutschland bestehenden Konsens über das ärztliche Ethos in Frage», erklärte Huber. Es sei «verhängnisvoll», dass der Ethikrat im Blick auf die Beihilfe zum Suizid und die Tötung auf Verlangen nicht zu klareren Ergebnissen komme.

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Bischof Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD
Zwar gebe es im Ethikrat einen Konsens darüber, dass das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen beibehalten werden soll. Dieser Konsens stehe aber auf einer «erschreckend schmalen argumentativen Basis». Huber rief die Ärzte auf, an ihrem Ethos der Fürsorge für das Leben festzuhalten. Dies sei die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

Lebensqualität – auch am Ende

In der 60-seitigen Stellungnahme fordert der Ethikrat Rechtssicherheit für Ärzte, die die Lebensqualität eines Patienten über die maximale Verlängerung seines Lebens stellen. In solchen Fällen, bislang indirekte Sterbehilfe genannt, solle der Arzt keine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen.

Uneinig waren sich die Mitglieder des Ethikrates in der Frage der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord. Ein Teil sah darin einen Widerspruch zum ärztlichen Ethos und lehnte es ab, Beihilfe zuzulassen. Andere Mitglieder plädierten für die Möglichkeit zur Beihilfe, etwa indem der Arzt ein tödliches Medikament besorgt, wenn der Wunsch des Patienten zu sterben wohlüberlegt sei und ein unerträgliches Leiden vorliege.

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Ethikrat: Beihilfe zum Selbstmord gestatten?
„Fortgeschrittene Zerfaserung der Positionen“

Huber kritisierte weiter, dass der Nationale Ethikrat in wichtigen Fragen nicht zu einem gemeinsamen Urteil komme. Das Gremium stelle unterschiedliche Argumentationen nebeneinander, bemängelte er. Das lasse sich grundsätzlich zwar nicht vermeiden: «Doch jetzt ist die Zerfaserung der Positionen so weit fortgeschritten, dass der Wille zu einem gemeinsamen Urteil kaum noch zu erkennen ist.» Er sehe die Gefahr, dass unklare Äusserungen in der Sterbehilfe-Debatte «zu einem Selbstbedienungsladen unterschiedlicher Positionen» führen.

Zugleich würdigte Huber, dass der Nationale Ethikrat die Probleme der gängigen Begriffe der «aktiven», «passiven» und «indirekten Sterbehilfe» darlegt. Er begrüsste den Vorschlag, stattdessen von Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen zu sprechen. Wichtig sei zudem, dass der Rat auf Defizite in der palliativmedizinischen Versorgung oder in der notwendigen Aus- und Fortbildung von Ärzten und Pflegekräften für den Umgang mit Sterbenden aufmerksam macht.

Mehr Beistand für Sterbende gefordert

Auch die katholischen Bischöfe fordern vom Nationalen Ethikrat in der Debatte zur Sterbebegleitung mehr Eindeutigkeit. Kardinal Karl Lehmann sprach sich klar gegen aktive Sterbehilfe aus und forderte mehr Beistand für Sterbende, «ohne den Tod in irgendeiner Weise herbeizuführen». Die deutschen Bischöfe würdigen, dass der Ethikrat die Strafbarkeit und damit das Verbot der Tötung auf Verlangen beibehalten will. Positiv sei auch, dass das Gremium jede Form der Anstiftung zur Selbsttötung als ethisch verwerflich verurteilt und alle gewinnorientiert betriebenen Formen der Sterbebegleitung ablehnt.

Lehmann nannte es «ausserordentlich befremdlich», dass das Verbot der Tötung auf Verlangen nach Meinung einiger Mitglieder des Nationalen Ethikrates offenbar lediglich aus Rücksicht auf die Euthanasie-Verbrechen der Nazis aufrechterhalten werde. Die Kirche und die Ärzteschaft hätten demgegenüber wiederholt unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht.

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Zum Thema:
Die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates

Datum: 14.07.2006
Quelle: Epd

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