Vereinbarung mit Exit: Bundesgericht soll Zulässigkeit prüfen

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Im Kanton Zürich hat die Oberstaatsanwaltschaft im Juli mit der Suizidhilfeorganisation Exit eine "Vereinbarung über Standesregeln bei der organisierten Suizidhilfe" unterzeichnet. Ob diese Vereinbarung zulässig ist, soll nun das Bundesgericht in Lausanne entscheiden.

Das fordern gemäss einer Meldung des Zürcher "Tages-Anzeigers" von Freitag, 11. September, die drei Organisationen Human Life International (HLI) Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE). Sie haben für ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung beantragt.

Gleichzeitig hätten die Organisationen eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht, berichtete die Zeitung weiter. Zur Begründung führen sie an, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung ihre Kompetenzen überschreite. Der "ethisch-moralisch äusserst umstrittenen Suizidbeihilfe" werde damit auch noch "ein staatliches Gütesiegel aufgedrückt"

Die kritisierte Vereinbarung hält die einzuhaltenden Abläufe bei Suizidbeihilfe fest und bestimmt das zu verwendende Sterbemittel. Sie regelt aber auch die Organisation und die Offenlegung der finanziellen Belange. Die beschwerdeführenden Organisationen sprechen sich stattdessen für eine Förderung der Palliativmedizin nach deutschem Vorbild aus. Damit könnten Suizide vermieden werden und könne das "positive Zeichen" gesetzt werden, dass Kranke, Behinderte und Sterbende von der Gesellschaft getragen würden. Hospize und Palliativmedizin seien wirksame Mittel gegen das subjektive Gefühl Pflegebedürftiger, sie würden Angehörigen und der Gesellschaft zur Last fallen.

Datum: 15.09.2009
Quelle: Kipa

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