Kontra Erbschaftssteuer

EDU sieht unerwünschte Nebenwirkungen

Durch eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen zusätzliche Beträge in die AHV fliessen. Die von den Initianten festgelegten gesetzlichen Änderungen würden sich jedoch zu Ungunsten von Familien, Gewerbe und Staat auswirken, glaubt die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU.
Plakat der Nein-Kampagne zur Erbschaftssteuer.
Daniel Wittwer

EDU-Politiker Daniel Wittwer findet es als einer der Wortführer in der Kampagne gegen die Erbschaftssteuer-Reform anmassend, dass die Befürworter von einer «biblischen Steuer» sprechen. «Man kann diese politische Vorlage nicht einseitig mit der Bibel begründen. Unter Gerechtigkeit ist mehr zu verstehen als eine Umverteilung von Geld. Oder wie ist denn zum Beispiel in diesem Zusammenhang das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Matthäus-Evangelium, Kapitel 20) zu deuten? Unabhängig von Reichtum und Einkommen haben wir zu verantworten, wie wir mit Geld umgehen. Eine von der Verfassung diktierte Umverteilung gemäss den Massstäben der Initianten entspricht keiner biblischen Aussage.» Wittwer verweist auch auf 1. Korinther, Kapitel 13: «Wir sind aufgerufen, zu prüfen, aus welcher Haltung wir handeln: 'Wenn ich alle meine Habe den Armen gäbe und liesse meinen Leib brennen, und hätte der Liebe nicht, so wäre mir's nichts nütze!'»

Erbschaftssteuer-Revision schafft neue Probleme

Für Daniel Wittwer ist klar, dass die Initiative, die von linken Kreisen unterstützt wird, viele gewichtige Nebenschauplätze hat, die mehr neue Probleme als Lösungen mit sich bringen würden. Die Sanierung der AHV lässt sich nicht mit einer Erbschaftssteuer-Revision lösen, ist Wittwer überzeugt. Die wichtigsten Argumente hat er in einem für die EDU-Mitgliederzeitung «Standpunkt» zusammengefasst:

«Die zur Abstimmung stehende Initiative will eine durch den Bund erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen, welche von den Kantonen veranlagt und eingezogen würde. Zwei Drittel des Ertrages würde dem Ausgleichsfonds der AHV zugeführt, ein Drittel verbliebe bei den Kantonen, dies bei einem Steuersatz von 20 Prozent. Nicht besteuert würden Geldgeschenke von höchstens 20'000 Franken pro Jahr und beschenkter Person, sowie ein einmaliger Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen.

Familienstruktur bleibt aussen vor

Heute gilt der Grundsatz, je näher verwandt desto tiefer die Steuer. Diese auf die Familienstruktur rücksichtnehmenden Steuertarife entfielen bei Annahme der Initiative und würden jenen zum Vorteil, welche keinen Wert auf die traditionelle Familie legen. Die politische Diskussion wie Ehe und Familie in Zukunft definiert werden sollen, ist bedenklich und weit entfernt von Gottes Schöpfungsplan. Bei der Erbschaftssteuer-Initiative würde die Familienstruktur vorweg abgeschafft, damit diese Hürde schon mal wegfällt. Dies aus einem einzigen (finanziellen) Grund: der AHV etwas Geld zufliessen zu lassen. Dass Nachlässe, welche hauptsächlich aus Güter- und Immobilienwerten bestehen, überschuldet oder verkauft werden müssten, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können, beachten die Initianten nicht. Ebenso wenig die neu geschaffenen Probleme bei der Aufteilung des Familienbesitzes. Warum eine Person den gleichen Freibetrag erhalten soll wie mehrere Geschwister oder Erben ist unverständlich.

Nachteile für KMU-Betriebe

Jeder Franken, der in Form von Steuern und Abgaben aus einem Unternehmen abgezweigt wird, muss zuerst erarbeitet werden. Nur gesunde Unternehmen können Mitarbeiter beschäftigen, Lehrlinge ausbilden und AHV-Beiträge bezahlen. Mit der neuen Steuer würde möglicherweise einmalig etwas Geld in die AHV fliessen, dafür geht man das Risiko ein, dass die Quelle versiegt, wenn der Betrieb die finanzielle Last nicht tragen kann. Unsere KMU-Betriebe kämpfen in einem immer härter geführten Wettbewerb ums Überleben, sie noch mit einer Erbschaftssteuer zu belasten, ist brandgefährlich.

Bürokratischer Mehraufwand

Obwohl den Kantonen ein Drittel der Steuer als Zustupf in Aussicht gestellt wird, ist der Optimismus nicht nachvollziehbar, stehen doch dem horrenden bürokratischen Zusatzaufwand keine Mehreinnahmen gegenüber. Bei Annahme der Initiative würden vermögende Personen geradezu nachlässig handeln, wenn sie keinen Finanz- und Vermögensberater aufsuchen, um diese Erbschaftssteuer grossräumig zu umschiffen. Auch bei den Juristen dürfte das neue Gesetz zur Erbschaftssteuer einen Geldsegen auslösen, denn die Nachlassplanung und die Erbteilungen werden bei den betroffenen Familien kaum ohne Rechtsbeihilfe zu klären sein. Zudem schafft die Initiative mit den hohen, jährlichen Freibeträgen unfaire Steuerschlupflöcher.»

Zur Webseite:
Erbschaftssteuer Nein

Zum Thema:
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Datum: 25.04.2015
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / EDU Standpunkt

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