Vorwurf der Gotteslästerung

Pakistanische Christen von Fanatikern bedroht

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Weil sie grundlos der Lästerung Allahs angeklagt wurden, haben zwei christliche Familien in Pakistan untertauchen müssen.

Das pakistanische Strafrecht kennt den Tatbestand der Gotteslästerung. Schon die Drohung wirkt: Mit dem Vorwurf, ob berechtigt oder nicht, können fanatische und böswillige Muslime Christen terrorisieren und vertreiben, wenn sie sie nicht hinter Gitter bringen oder (wie sie meinen, um Allahs Ehre willen) töten.

In Schischtian im Punjab musste der Putzmann Tanvir Masih seine Stelle aufgeben und mit seiner Familie fliehen. Muslime klagten ihn am 28. Juli der Lästerung Allahs an, weil er am Griff eines Besen die Werbung einer Pharmafirma angebracht hatte, mit dem kleingedruckten Satz: «Allah ist der beste Heiler.»

Die Fanatiker hatten die Klage in der Klinik vorgebracht, wo Masih putzte. Ein Arzt und ein Gesundheitsbeamter zerstreuten die Vorhaltungen: Masih habe Allah nicht gelästert. Die Fanatiker schienen dieses Urteil zu akzeptieren, doch als Masih aus der Klinik heraustrat, war die Strasse voll von erzürnten Männern. Er lief um sein Leben – und floh mit seiner Familie. In der Kolonie leben über 10.000 muslimische und 100 christliche Familien.

Christlicher Schwiegersohn als Schande

In Karachi haben muslimische Eltern ihre Tochter, die einen Christen geheiratet hatte, derart bedroht, dass die beiden untertauchen mussten. Shahbaz Javed informierte den Informationsdienst Compass Direct darüber, dass er die Muslima Mehwish Naz im Oktober 2008 zivil heiratete. Sein muslimischer Arbeitgeber feuerte ihn darauf. Als die Angehörigen der Frau ihren Aufenthaltsort eruierten, begannen sie ihn zu bedrohen. Shahbaz und Mehwish haben eine zwei Monate alte Tochter. Ihre Eltern forderten von ihr, den Koran zu rezitieren und fünfmal täglich zu beten. Als sie mit ihrem Mann Gottesdienste besuchte und die Bibel zu lesen begann, drohten sie ihr eine Klage wegen Abfall vom Islam an.

Zum Thema:
Die Blasphemiefälle in Pakistan

Datum: 28.08.2010
Quelle: Livenet / Compass Direct

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