Islam in Deutschland

«Allahu Akbar» in der deutschen Rechtsprechung

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Müssen Berliner Schulen bald die fünf Säulen des Islam gewährleisten?
In vorauseilendem Gehorsam entschied ein deutsches Gericht, einem jungen Moslem in der Schule das Beten zu erlauben und einen Platz dazu zur Verfügung zu stellen. Ein Jugendlicher hatte dies per Klage eingefordert; er hatte gleich einen Gebetsraum verlangt. Das geht vielen zu weit, selbst Mitgliedern der SPD und Grünen, die bisher islamische Forderung stets mit Wohlwollen erfüllten.


«„Allahu Akbar" im Namen des Volkes» oder «Die religiöse Neutralität an Berliner Schulen gilt damit gegenüber Moslems nicht»: Die Kommentare zum umstrittenen Entscheid sind kritisch, und bald wurde in den Kommentarspalten die Frage laut, was den mit Buddhisten, Hindus, Atheisten und anderen Gläubigen ist.

Während sowohl die evangelische wie auch die katholische Kirche das Urteil als Stärkung der Religionsfreiheit bewerten, behaupten CDU-Politiker, damit schade man der Integration mehr, als man ihr nütze. «Mit der Aufkündigung der Neutralität an den Schulen ist ein Stein ins Rollen gebracht worden, der zu einer Zerfaserung und damit Parallelisierung führen kann, die ernsthaft niemand wünscht», sagt Integrations-Politiker Kurt Wanser.

Irritiert zeigt sich auch der Grüne Özcan Mutlu: «Ich kenne kein Land ausser dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind.» Und SPD-Mann Wolfgang Schimmang sagt: «Ich halte daran fest, dass die Schule grundsätzlich glaubensneutral sein sollte.»

Pointiert wird Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky im «Tagesspiegel» zitiert: «Dieses Urteil fällt hinter die Aufklärung zurück. Es kann nur von Menschen gefällt worden sein, die noch nie einen Stadtbezirk wie Neukölln betreten haben. Die Symbolkraft dieses Urteils ist tödlich. Religionsfreiheit heisst eben nicht, dass der Staat materielle Voraussetzungen schaffen muss, damit jeder seine religiösen Rituale an jedem Ort durchführen kann.»

Ebenfalls zugespitzt äussert sich der deutsche Publizist Ralph Giordano in der Bild-Zeitung: «Für mich ist die Nachgiebigkeit der deutschen Justiz der eigentliche Skandal. Denn der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat wurde hier aufgehoben.»

Datum: 02.10.2009

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