Europäischer Gerichtshof

Österreich wegen Diskriminierung der Zeugen Jehovas verurteilt

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Verhandlungssaal im Gerichtshof in Straßburg.
Strassburg. Österreich muss wegen Diskriminierung der Zeugen Jehovas der Religionsgemeinschaft eine Entschädigung von 10000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam am 31. Juli der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die österreichische Regierung habe keine triftigen Gründe für die Beschränkungen angeben können, denen die Zeugen Jehovas in Österreich unterworfen seien, hiess es in der Urteilsbegründung. Damit habe Österreich gegen die in Artikel 9 der Menschenrechtskonvention festgelegte Meinungs- und Religionsfreiheit verstossen.

Die Zeugen Jehovas sind seit 1998 in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt, ihnen wird jedoch der rechtlich vorteilhaftere Status als Religionsgesellschaft verweigert. 2004 wurde ihr Antrag mit dem Argument abgelehnt, dass eine Gemeinschaft seit mindestens zehn Jahren bestehen müsse, ehe sie als Gesellschaft anerkannt werden könnte. Religionsgesellschaften geniessen Steuervorteile, ihre Priester sind unter anderem vom Militärdienst befreit.

Datum: 05.08.2008
Quelle: RNA

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