Gemeinsame Erklärung

Österreichs Religionsgemeinschaften für fairen Wahlkampf

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Wiener Rathaus
Mit einer gemeinsamen Erklärung haben der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ), die Islamische Glaubensgemeinschaft und die Israelitische Kultusgemeinde am 21. August für einen fairen Wahlkampf im Vorfeld zur Nationalratswahl am 28. September plädiert.

Insbesondere wird in dem gemeinsamen Wort dazu aufgerufen, Ausländern und eingebürgerten Österreichern ausländischer Herkunft auch in der Wahlauseinandersetzung mit "Achtung und Menschlichkeit" zu begegnen. Das verfassungsmässig geschützte Recht der freien Religionsausübung dürfe nicht zum "Gegenstand billiger Polemik" gemacht werden. Die gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Die Repräsentanten der Religionsgemeinschaften appellieren an die wahlwerbenden Parteien, den Wahlkampf in Fairness abzuwickeln. Die Wahlwerbung und die folgende praktische Politik müssen an den ethischen und moralischen Werten einer demokratischen und humanistischen Gesellschaft ausgerichtet werden.

In diesem Zusammenhang fordern die Unterzeichner die wahlwerbenden Gruppierungen auf, sich aller Manifestationen der religiösen Intoleranz, des Antisemitismus und der Infragestellung der Shoah sowie der Islamfeindlichkeit zu enthalten. Den Religionsgemeinschaften ist mit Achtung zu begegnen. Das verfassungsmässig geschützte echt der freien Religionsausübung darf nicht zum Gegenstand billiger Polemik gemacht werden. Dies betrifft auch das Recht auf Zeigen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit, in amtlichen Räumen und in Schulen sowie das Recht zur Errichtung von Gotteshäusern.

Ausländern und eingebürgerten Österreichern ausländischer Herkunft, die oft Aufgaben erfüllen, die andere scheuen, ist mit Achtung und Menschlichkeit zu begegnen. Ausländische Staatsbürger, die in Österreich leben, haben Anspruch auf Schutz durch die Gesetze; sie sind Träger von Pflichten, aber auch von Rechten.

In der öffentlichen Diskussion ist klar zwischen Asyl und Zuwanderung zu unterscheiden. Das Asylrecht ist ein menschliches Grundrecht, das bereits in den biblischen Schriften und dem Koran erwähnt ist. Der Status von Flüchtlingen ist rasch zu entscheiden; humanitärer Aufenthalt ist grosszügig und nach klaren Kriterien zu bewilligen.

Die Erfüllung der verfassungsmässigen und vom Staatsvertrag garantierten Rechte nationaler Minderheiten ist ausser Streit zu stellen".

Datum: 29.08.2008
Quelle: APD

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