Kommentar: Mit Drogenpragmatismus zum Ziel?

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Die Abgabe von Heroin durch den Staat wird gesetzlich abgestützt.
Die Sensation des Wochenendes schaffte die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Den Schutz der Kleinen gewichteten die Stimmbürger höher als alle Einwände der politischen Elite. Auch beim Kiffen überwogen die Bedenken. Das Betäubungsmittelgesetz wurde vom Volk bestätigt, weil niemand mehr das Elend offener Drogenszenen will.

Die EDU und die SVP, die die Volksabstimmung mit ihrer Unterschriftensammlung ermöglichten, fanden gegen den eidgenössischen Drogenpragmatismus kein schlagendes Argument. Nach 14-jährigem Provisorium und zahlreichen Winkelzügen („Therapie“) wird die Abgabe von Heroin durch den Staat gesetzlich abgestützt; weitere Betäubungsmittel sollen, wenn geeignet, eingesetzt werden können. Dass Ärzte darauf fokussieren, Süchtige in ihrer Sucht zu „stabilisieren“, bleibt trotzdem ein Ärgernis – besonders in einer Gesellschaft, die die Selbstbestimmung des Einzelnen in der Wertehierarchie so hoch stellt.

Elend im Wohlstand

Es scheint, als würde diese Gesellschaft akzeptieren, dass Selbstbestimmung zur Sucht führen kann – und sie dann auch bezahlen, ohne auf den Ausstieg und Abstinenz zu drängen. Der Seitenblick zur Volksdroge Alkohol, mit deren Folgen wir auch nicht zu Rande kommen, nahm dem Kampf gegen die Drogenabgabe und weitere fragwürdige Bestimmungen des Gesetzes die Spitze. Die bei den Stoff-Empfängern verbreitete Hoffnungslosigkeit nimmt man hin.

Das Gesetz „soll dem unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeuten, namentlich durch Förderung der Abstinenz“: Es bleibt abzuwarten, welche Wirkung diese erste Zweckbestimmung (Art. 1a) im drogenpragmatischen Umfeld entwickelt. Ist sie ein Feigenblatt – oder bietet sie tatsächlich auch Orientierungshilfe für die Betroffenen, wie dies der christliche Fachverband VCRD in seiner Stellungnahme schreibt?

Stadt schlägt Land

Ein Blick auf den Kanton Zürich (72 Prozent Ja) zeigt eine Diskrepanz zwischen den Zentren (fast 80 Prozent in Zürich, das auch die Hanfinitiative annahm), nahen und entfernten Agglomerationsgemeinden (70,68) und ländlichen Gemeinden (57 Prozent). Die ländlich geprägte Waadt nahm das Gesetz nur mit 57 Prozent an, Genf dagegen mit 74 Prozent.

26‘000 Personen erhalten derzeit Heroin oder Methadon. Die Mediziner, die Mitte der 90er Jahre dem schreienden Elend ein Ende machten, haben dem Volksentscheid den Weg bereitet. Unterstützt wurden sie von den Medien, die allesamt in den Städten produziert werden und das urbane Lebensgefühl (mit der Modedroge Kokain) verklären.

Trendsetter?

International geht die Schweiz einen Sonderweg, was sich in Pressekommentaren niederschlägt. Die Londoner Times stellt die Kosten in den Titel, welche die Abgabe von Gratis-Heroin und –Methadon an Süchtige mit sich bringt. Für die Times ist die Verschreibung durch den Staat ein „aussergewöhnliches soziales Experiment“. Einen Stoff, der derart süchtig macht wie Heroin, ähnlich wie ein rezeptpflichtiges Medikament behandeln? Trotz den Erfolgen im Kampf gegen die Beschaffungskriminalität stellen Medien im Ausland die Frage.

Kiffen bleibt illegal

Die Kämpfer gegen den laschen Drogenpragmatismus namentlich der politischen Linken können an der anderen Front aufatmen: Die Hanfinitiative wurde von den Stimmberechtigten in allen Kantonen deutlich abgelehnt, mit durchschnittlich 63 Prozent Nein. Dies obwohl die Befürworter mit der grossen Zahl von 500‘000 Kiffern operierten, denen man ihr Freizeitvergnügen doch nicht weiter vermiesen dürfe…

Stellungnahmen:
Komitee Jugend ohne Hanf
EVP
EDU

Datum: 02.12.2008

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