Ein Bissen und Schluck in der Öffentlichkeit können im Ramadan (11. August bis 8. September) jetzt auch in Ägypten zur Bestrafung führen. Darauf weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin und empfiehlt Touristen Zurückhaltung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Rauchen in der Öffentlichkeit vor Sonnenuntergang.
Im Sommer 2009 hatte das ägyptische Innenministerium erstmals eine Kampagne zur Einhaltung der Abstinenz von Essen, Trinken und Rauchen während des Ramadan durchgeführt. In Südägypten war es Ende August 2009 zu hunderten Verhaftungen von öffentlichen «Ramadan-Brechern» durch die Polizei, z.B. von auf Strassen rauchenden Jugendlichen, gekommen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM in Frankfurt appelliert an Staatspräsident Mubarak, Inhaftierungen und anschliessende Bestrafungen als Angriff auf die verfassungsmässig garantierte persönliche Freiheit zu unterbinden, insbesondere weil Ägypten kein homogener islamischer Staat sei, sondern mindestens 12 Prozent der Bevölkerung Kopten seien, von der grossen Zahl internationaler Touristen im Sommermonat August ganz abgesehen.
Christliche Restaurantbetreiber im Arbeitslager
Als Geste guten Willens im Ramadan sollte sich die präsidiale Republik Ägypten die Vereinigten Arabischen Emirate zum Vorbild nehmen, so die IGFM. Präsident Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan hatte dort Anfang August die Freilassung von 724 Gefangenen als humanitäre Geste zum bevorstehenden Ramadan bekannt gegeben. Hinsichtlich Ägypten denkt die IGFM hierbei besonders an die sechs Brüder der christlichen Familie Morris Ghattas, die am 22. Januar 2009 zu drei Jahren Arbeitslager und 2100 Dollar Busse verurteilt worden waren, weil sie während des Ramadan des Jahres 2008 ihr Strassencafé in Port Said geöffnet hielten. Nach Auffassung der Richter seien damit Muslime verleitet worden, gegen das islamische Ess- und Trinkverbot zu verstossen. Nach ägyptischem Recht ist es jedoch nicht vorgeschrieben, im islamischen Fastenmonat Ramadan tagsüber Cafés und Restaurants zu schliessen. Die Freilassung sähe die IGFM auch als ein Zeichen der Toleranz gegenüber der christlichen Minderheit.
Die IGFM sieht in der mit Strafen sanktionierten Ramadan-Abstinenz eine Verletzung der Menschenrechte und Religionsfreiheit. Die auch in anderen islamischen Ländern wie Algerien und Kuwait praktizierte staatliche Bestrafung von öffentlichen Ramadan-Brechern ist ein Schritt in Richtung «Taliban-Mentalität», des Zwangs im Glauben mit anschliessender harter Bestrafung. Ein schlechtes Beispiel sei die indonesische Provinz Aceh, wo ein solches Verhalten mit Auspeitschung bedroht wird. Ein «aufgeklärter Islam» dürfe sich nicht mit Strafmassnahmen bei Verfehlungen gegenüber Abstinenzvorschriften abfinden, so die IGFM.
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