Kirchenbund verleumdet VBG-Berater – und windet sich
Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes hat bei seinem Ja zum Partnerschaftsgesetz die Vereinigten Bibelgruppen (VBG) verleumdet. Die Betroffenen wehren sich und verlangen eine öffentliche Richtigstellung.
Der Rat des SEK gab im März seine von Frank Mathwig und Christoph Stückelberger verfasste Stellungnahme zum Partnerschaftsgesetz heraus.
Darin wurde behauptet, der ehemalige VBG-Studienleiter Walter Gasser argumentiere, homosexuell veranlagte Menschen seien „verplichtet, ihr normabweichendes Verhalten zu korrigieren oder ‚therapieren’ zu lassen.“
Öffentliche Richtigstellung verlangt
Dies ist falsch. Von Verpflichtung kann nicht die Rede sein. Es geht um ein Angebot. Walter Gasser, individualpsychologischer Berater (SGIPA), und der Psychologe und Psychotherapieforscher Dr. Russell Hilliard haben sich Anfang April an den SEK gewandt und eine öffentliche Richtigstellung verlangt – bisher ohne Erfolg.
Den beiden Therapeuten geht es um nichts anderes als das Angebot für Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung leiden. Sie haben das Thema in mehreren VBG-Dossiers ausgeleuchtet (Link unten).
Es geht um das Recht auf Beratung und Therapie
Gasser und Hilliard betonen, dass sie „in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon ausgehen, dass Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung leiden, ein Recht auf Therapie bzw. Behandlung haben“. Die WHO spricht von „ichdystoner Sexualorientierung“ (ICD-10 Kp.V (F) F66.1).
Walter Gasser
…bei freier Entscheidung
Der weltweit bekannte New Yorker Fachmann Prof. Robert Spitzer verwendet den Begriff „sexuelle Reorientierungstherapie“.
Die beiden Therapeuten betonen, dass die eigene, freie Entscheidung absolute Voraussetzung für einen Prozess der Veränderung ist. „Einem Betroffenen zu sagen, er sei verpflichtet sich zu verändern, ist ein therapeutischer Kunstfehler und völlig kontraproduktiv.“
Auch der Wunsch, heterosexuell zu werden, muss respektiert werden
Über die Entwicklung der Debatte um diese Fragen in den USA scheinen sich die Verfasser der SEK-Stellungnahme nicht ins Bild gesetzt zu haben. Gasser und Hilliard zitieren Dr. Robert Perloff, Ex- Präsident des Fachverbands American Psychological Association.
Perloff äusserte Ende 2004 die Überzeugung, „dass die Freiheit der Wahl die sexuelle Orientierung bestimmen sollte… Wenn Homosexuelle entscheiden, ihre Sexualität zur Heterosexualität zu verändern und dies ihr Entschluss und ihre alleinige Entscheidung ist, darf dies nicht beeinflusst werden durch Interessengemeinschaften – die Gruppe der Homosexuellen eingeschlossen.“
Dieser Sicht schliessen sich Gasser und Hilliard an. Sie treten für nichts anderes als das Recht homosexuell empfindender Menschen auf einen therapeutischen Prozess ein – falls sie dies wünschen.
Kirchenbund will nicht richtigstellen, nur ‚präzisieren’
Der SEK schrieb Gasser und Hilliard am 12. April, dass der Begriff ‚Therapie’ Homosexualität „bewusst in einen (psycho-)pathologischen Zusammenhang stellt“. Anfang Mai erklärte man sich im Kirchenbund bereit zu einer „Präzisierung“.
In der aktuellen Internetversion wird Walter Gasser nicht mehr ausdrücklich unterstellt, er wolle „Menschen mit einer solchen Veranlagung“ verpflichten, „ihr normabweichendes Verhalten zu korrigieren oder ‚therapieren’ zu lassen“. Doch weiterhin werden die VBG-Dossiers als einziger Beleg in der Fussnote angeführt, welche den umstrittenen Satz erläutert – für Gasser und Hilliard inakzeptabel.
Weil die Übertragungen der Gottesdienste im Deutschschweizer Fernsehen an Zuschauern verlieren, wird an einem neuen Format für eine religiöse Sendung...