Kopftuch erlaubt, Schwimmen obligatorisch

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Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat gemeinsam mit der Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich neue Richtlinien aufgestellt für den Umgang mit islamischen Schülerinnen und Schülern an der Volksschule. Das meldet der Zürcher Tages-Anzeiger vom Mittwoch, 2. September.

Schülerinnen und Schüler sollen so weit als möglich ihre religiösen Pflichten erfüllen können. Die neuen Regeln sind entsprechend grosszügig, was die Anliegen islamischer Kinder und ihrer Eltern angeht, setzen aber auch Grenzen. So müssen alle Schülerinnen und Schüler den Turn- und Schwimmunterricht besuchen. Bisher war gemäss der Zeitung der Dispens vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen für muslimische Mädchen möglich.

Anderseits sind die Schulen gehalten, den religiösen Bedürfnissen der Muslime Rechnung zu tragen, indem man es ihnen etwa ermöglicht, separat zu duschen nach dem Turnunterricht. Während des Ramadan hingegen können sie sich vom Turnen und vom Kochen dispensieren lassen. Und: "Im Turn- und Schwimmunterricht soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Körper zu bedecken bzw. in leichten Kleidern zu schwimmen, soweit dies die Eltern wünschen."

Keine Kleidervorschriften

Kopftücher von muslimischen Schülerinnen stellen für die Bildungsdirektion offenbar kein Problem dar: "Die Volksschule des Kantons Zürich kennt keine Vorschriften zur Bekleidung der Kinder", heisst es. "Die Bekleidung liegt in der Verantwortung der Eltern."

Dispensationen für das Freitagsgebet sollen möglich sein, nicht aber von bestimmten schulischen Inhalten oder Fächern - das gilt sowohl für das Fach "Religion und Kultur" wie auch für christliche Inhalte wie Weihnachtsvorbereitungen. Doch heisst es im Papier der Bildungsdirektion: "Von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten, welche ihrem eigenen Glauben widersprechen (z. B. solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen), soll abgesehen werden."

Klassenlager: gesprächsbereite Schule

Ins Klassenlager sollen alle mitgehen, doch ist man gesprächsbereit. Wenn es den Eltern nicht genügt, dass Buben und Mädchen getrennt schlafen und die Speisevorschriften eingehalten werden können und Gespräche mit den Eltern zu keinem Ergebnis führen, werden muslimische Kinder notfalls dispensiert, müssen dann aber in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen.

Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse sind auf Verlangen der Eltern an hohen Feiertagen oder für besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art zu dispensieren. Das gilt für Kinder aller Bekenntnisse - eine Liste der hohen Festtage der Weltreligionen ist im Internet zu finden. Betreffend der Muslime gilt dies für das Ende des Fastenmonats Ramadan und das Opferfest.

Gemäss Tages-Anzeiger sind die muslimischen Organisationen des Lobes voll für die neuen Richtlinien, und auch bei Politikern stossen sie auf ein vorwiegend positives Echo.

Links zum Thema:
Muslimische SchülerInnen an der Volksschule
Muslimische SchülerInnen in den Klassenlager
Hohe Feiertage der verschiedenen Religionen
Datum: 07.09.2009
Quelle: Kipa

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