Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf reagiert auf Kritik und bereitet nun neu einen liberalen Vorschlag zur Regelung der Suizidbeihilfe vor. Das schreibt die «SonntagsZeitung».
Sie möchte damit die Suizidbeihilfe insbesondere auch für Chronischkranke gesetzlich erlauben. Um neue Vorschläge auszuarbeiten, so die Justizministerin gemäss «SonntagsZeitung» (8. August), wird sie sich von einem Expertengremium beraten lassen.
Ein eigenes Aufsichtsgesetz?
Widmer-Schlumpf prüfe zudem ein eigentliches Suizidhilfegesetz, das die Kontrolle der Suizidhilfeorganisationen möglich machen würde. Das bedeutet, dass die Suizidbeihilfe nicht mehr nur im Strafgesetz geregelt würde. Ein Aufsichtsgesetz war in verschiedenen Vernehmlassungs-Antworten gefordert worden, so etwa vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund.
Nachdem ihr Vorgänger im Justizministerium, Christoph Blocher, eine Regelung noch abgelehnt hatte, hatte der Bundesrat nach dessen Abwahl zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: Sorgfaltskriterien für die organisierte Suizidbeihilfe und deren Verbot. Aufgrund der Vernehmlassung hatten sich viele Parteien für das Beibehalten des Status quo ausgesprochen. Bisher ist Beihilfe zum Suizid nur verboten, wenn selbstsüchtige Motive im Spiel sind.
Kirchliche Kreise waren für Verbot
Vonseiten der Schweizer Bischofskonferenz hat man sich klar für ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe ausgesprochen. Man wolle die Tätigkeit der Organisationen nicht durch die Festlegung von Sorgfaltspflichten legitimieren. Auch die Katholische Kirche im Kanton Zürich hat sich, gestützt auf ein Gutachten des Churer Ethikers Hanspeter Schmitt, für ein Verbot der Suizidhilfeorganisationen ausgesprochen. Derselben Meinung waren die Schweizerische Evangelische Allianz und die EVP.