Brisanter Vorschlag

CVP-Frauen für «zivile Lebensgemeinschaft» statt «Ehe»

Mit ihrem Vorschlag für eine «zivile Lebensgemeinschaft» dürften die CVP-Frauen ein heisses Eisen angefasst haben. Doch es wäre falsch, die Idee gleich vom Tisch zu fegen.
Zivile Hochzeit

Die Idee einer «zivilen Union» oder einer «zivilen Lebensgemeinschaft» wurde von den CVP-Frauen bereits an ihrer Herbsttagung im November 2016 diskutiert, wurde aber erst jetzt publik, nachdem die NZZ am Sonntag den Bericht auf der Webseite der CVP-Frauen entdeckt hatte. Nicht einmal die katholische Medienagentur kath.ch hatte den Text vorher bemerkt.

Einheitlicher Status für Paare

Die CVP-Frauen sprechen sich darin für einen einheitlichen Status von Paaren aus. Eine solche «zivile Lebensgemeinschaft» könnte dann die heutige Zivilehe ebenso ersetzen wie die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare. Die Heirat solle hingegen als eine religiöse Angelegenheit jedes einzelnen Paares verstanden werden.

«Wir wollen die Ehe als religiösen Wert bewahren, aber gleichzeitig einen modernen Status schaffen, der die gesellschaftlichen Veränderungen abbildet», sagte Präsidentin Babette Sigg dazu gegenüber der «NZZ am Sonntag» vom 5. März.

Bedenkenswert

Statt den Vorschlag der CVP-Frauen vorschnell zu verwerfen, lohnt es sich, über zwei Aspekte weiter nachzudenken:

Das Konzept könnte den Forderungen nach der «Ehe für alle», welche auch homosexuellen Paaren den Status der traditionellen Ehe verschaffen will, die Spitze brechen. Denn die «zivile Lebensgemeinschaft», die rein rechtlich ähnlich wie die Ehe ausgestaltet werden könnte, wäre für alle Paare gleich verbindlich. Eine Ausnahme könnte dennoch beim Adoptionsrecht gemacht werden, wie auch die Diskussion der CVP-Frauen zeigte. Andererseits könnten bestehende rechtliche Benachteiligungen bei Eheschliessungen, die vor allem Paare mit mindestens einem Rentner bzw. einer Rentnerin treffen, wie den Verlust der Witwenrenten und Einbussen bei der AHV, beseitigt werden.

Aufwertung des Bundes vor Gott

Die «zivile Lebensgemeinschaft» könnte die kirchliche Ehe aufwerten. Wer die Ehe als einen Bund vor Gott schliessen und leben möchte, tut dies in seiner Landes- oder Freikirche. Der Aspekt der Lebensgemeinschaft im neutestamentlichen Sinn als Bund und Treueversprechen vor Gott sowie der rechtliche Aspekt könnten besser unterschieden werden. Die Eheschliessung in der Kirche oder der freikirchlichen Gemeinde würde damit eine Aufwertung erfahren. Falls die heutigen Benachteiligungen von Rentnerpaaren nicht aufgehoben würden, wäre auch zu diskutieren, ob die kirchliche Trauung unabhängig vom zivilrechtlichen Akt durchgeführt werden dürfte, was heute noch nicht möglich ist.

Die Idee verdient jedenfalls eine breite Diskussion.

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Datum: 06.03.2017
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / kath.ch

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