Zürich: Gegen Geschenke an die Grossaktionäre

Im Kanton Zürich sollen Grossaktionäre weniger Steuern auf ihren Aktien zahlen müssen. EVP-Kantonalpräsident Peter Schäppi nimmt gegen die Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungserträgen Stellung. Der Kantonalvorstand der EVP beschliesst über seinen Parolenantrag zu dieser höchst umstrittenen kantonalen Abstimmungsvorlage am 25. September 2007.

Doppelbesteuerung von Dividenden - ein Scheinproblem

Die Wirtschaft klagt über eine zu hohe Steuerbelastung der Zürcher Unternehmen. In der Tat gehören die Unternehmensgewinnsteuern im Kanton Zürich zu den höchsten. Statt diese Steuern massvoll zu senken, hat eine bürgerlich dominierte Mehrheit des Kantonsrates beschlossen, die so genannte wirtschaftliche Doppelbelastung der Grossaktionäre zu mildern. Davon halte ich nichts.

Es trifft zwar zu, dass im Unternehmensgewinn, den das Unternehmen versteuert, die spätere Dividende enthalten ist. Richtig ist auch, dass die ausbezahlte Dividende beim Aktionär als Einkommen besteuert wird. Eine echte Doppelbelastung liegt indessen nicht vor. Zunächst sind das Unternehmen und der Aktionär 2 völlig verschiedene Steuersubjekte. Dazu kommt, dass wer sein Unternehmen als juristische Person von seinem Privatvermögen aussondert, mit diesem Vorgehen viele Vorteile erzielt, so u.a. eine Haftungsbeschränkung, Steuervorteile bei der Unternehmensnachfolge und bei der Liquidation. Dazu kommt, dass als Dividende bezogener Unternehmensgewinn nicht mit Sozialversicherungsabgaben (AHV, IV, ALV, Familienausgleichskasse) belastet ist. Die steuerliche Gleichstellung des Unternehmers mit seinem Unternehmen entspricht daher nicht den wirtschaftlichen Tatsachen, sondern ist politisch motiviert, um eine bestimmte Gruppe von Dividendenbezügern steuerlich zu privilegieren.

Unseliger Steuerwettbewerb

Bei nüchterner Betrachtung müsste also die Unternehmensgewinnsteuer gesenkt werden. Stattdessen sind viele Kantone den Weg einer gemilderten Besteuerung der Dividenden gegangen. Der Bund will ihnen mit der Unternehmenssteuerreform II folgen, der Kanton Zürich mit der hier diskutierten Vorlage. Allerdings hat das Volk noch das letzte Wort. Ich glaube nicht, dass es diesem Geschenk an die Reichen zustimmen wird. Es ist nicht einmal klar, wie gross die Steuerausfälle sind - es haben dazu verschiedene Zahlen kursiert. Ausserdem beträgt der Rabatt volle 50% und wird zudem nur denjenigen Aktionären gewährt, die mehr als 10% Anteil an einem Unternehmen haben, und dies selbst dann, wenn das Unternehmen an der Börse kotiert ist. Dass die EVP einer Reduktion auf 70% für Dividenden von nicht an der Börse kotierten Unternehmen zustimmt hätte, steht leider nicht mehr zur Diskussion, da der Kantonsrat diesen vermittelnden Antrag mehrheitlich abgelehnt hat. "Augen zu und durch!" titelte eine grosse Tageszeitung diesen Fehlentscheid.

NEIN zur Änderung des Steuergesetzes (Besteuerung von Beteiligungserträgen)

Die Vorlage mit dem soeben aufgeführten komplizierten Namen verdient eine klare Abfuhr. Ein NEIN ebnet den Weg zu einer besseren Lösung, die in einer massvollen Senkung der Unternehmensgewinnsteuer besteht, allenfalls kombiniert mit einer bescheideneren Herabsetzung der Steuer auf der Dividende auf 80 oder höchstens 70%.

Website der Zürcher EVP

Quelle: EVP des Kantons Zürich

Datum: 03.08.2007

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