Schuldenabbau muss oberste Priorität haben

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Die EVP Schweiz hat anlässlich der Steuerdebatte im Nationalrat in einer Pressemitteilung ihre Prioritäten in Erinnerung gerufen: die Entlastung der Familien, ein gerechtes und einfaches Steuersystem und der Abbau der hohen Staatsschulden. - Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Am Montag behandelt der Nationalrat in einer ausserordentlichen Session 51 hängige Vorstösse zu Steuerfragen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Übung nicht nur der Reduktion der vielen unbehandelten Vorstössen dient, sondern auch zu einer Standortbestimmung zu diesem wichtigen Thema genutzt wird.

Dabei gelten für die EVP die folgenden Grundsätze:

- Im Zentrum eines ausgeglichenen Staatshaushaltes hat nicht eine bestimmte Staatsquote zu stehen, sondern die Frage, welche Aufgaben der Staat zugunsten der Allgemeinheit leisten soll und was der privaten Initiative überlassen wird. Hat man sich auf die Leistungen geeinigt, sind die dazu notwendigen, finanziellen Mittel durch Steuern oder Abgaben zu erbringen. Diese Überprüfung der staatlichen Prioritäten und Aufgaben muss regelmässig erfolgen.

- Die hohe Verschuldung der öffentlichen Hand muss reduziert werden. Sie kostet uns zu hohe Zinszahlungen, ist nicht nachhaltig und belastet künftige Generationen. Deshalb kommt für die EVP Schuldenabbau vor Steuersenkungen.

- Die EVP verwendet sich für ein einfaches und gerechtes Steuersystem. Dies aus der Beobachtung, dass die Menschen nicht ungern Steuern bezahlen, solange diese fair erhoben werden. Dieser wichtige Grundsatz wird heute geritzt, was die gegenseitige und für die Schweiz zentrale Solidarität auf gefährliche Weise untergräbt.

- Aus ähnlichen Überlegungen hat sich die Besteuerung "nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" zu richten, wie in Art. 127 der Bundesverfassung festgehalten ist. Dieser Grundsatz bedingt nach Ansicht der EVP progressive Steuertarife.

Diese Grundsätze bedeuten konkret:

- Einkommenssteuern: die EVP will die Progression beibehalten und die Abzüge möglichst abschaffen, da sie für ungerechte Schlupflöcher sowie viel Aufwand bei Steuerzahlenden und Verwaltung sorgen. Der Kinderabzug wird zusammen mit allen anderen Krippensubventionen und Kinderzulagen durch ein Kindergeld ersetzt. Die Heiratsstrafe ist durch ein familienfreundliches Splitting zu eliminieren.

- Steuerwettbewerb: ein gewisser Steuerwettbewerb unter den Kantonen ist sinnvoll, weil er sie zum haushälterischen Wirtschaften zwingt. Doch ist er heute übertrieben: es braucht einen weitergehenden, finanziellen Ausgleich mit einer verbindlichen Bandbreite für die Steuerfüsse der Kantone, wie man es von den Gemeinden her kennt.

- Unternehmenssteuerreform: die EVP hat das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform mitgetragen, weil zuerst die Familien entlastet werden müssen. Die Belastung der Gewinne bei den Unternehmen durch die Gewinn- und beim Aktionär durch die Einkommenssteuer wird mittelfristig zu einem gewissen Grad korrigiert werden. Dann müssen aber die privaten Kapitalgewinne aus Gerechtigkeitsgründen in irgendeiner Form besteuert werden. Es kann nicht angehen, dass die Lohneinkommen massgeblich zur sozialen Sicherheit und den Staatseinnahmen beitragen und die Kapitalgewinne davon ausgenommen sind.

- Mehrwertsteuer: je einfacher ein Steuersystem, desto effizienter und gerechter ist es. Die EVP unterstützt deshalb einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz, weil er viele Abgrenzungsprobleme und komplizierte Ausnahmen überflüssig macht. Die unsozialen Auswirkungen des Einheitssatzes (die Güter des täglichen Gebrauchs würden deutlich höher besteuert) will die EVP bei der direkten Bundessteuer kompensieren, die bei tiefen Einkommen negativ ausfallen müsste (Steuerrückerstattung).

- Erbschaftssteuern: zur Finanzierung der Sozialwerke befürwortet die EVP die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Sie ist mit einer hohen Freigrenze ausgestattet und entlastet die direkten Nachkommen.

- Ökologische Steuerreform: um das Klima zu schützen und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern zu verringern, müssen diese mit Lenkungsabgaben und Steuern belastet werden, die teilweise an die Bevölkerung und Unternehmen zurückerstattet werden, beispielsweise mittels der Senkung der Lohnnebenkosten.

Datum: 02.10.2007
Quelle: EVP Schweiz

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