*jevp: Nein zur AHV-Initiative, Nein zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts

Die *jevp Schweiz hat am 31. Oktober in Bern an ihrer Mitgliederversamm­lung beschlossen, die AHV-Initiative, die Initiative zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts und die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten abzulehnen. Das Nein zur Hanfinitiative und das Ja zum Betäubungsmittelgesetz hatte die Jungpartei bereits im August beschlossen.

Nein zur AHV-Initiative

Zur AHV-Initiative kreuzten Tanja Walliser, Vorstandsmitglied der juso Stadt Bern, und Roman Rutz, Vizepräsident der *jevp, die Klingen. Walliser argumentierte, die Flexibilisierung gerade für die tiefen Einkommen sei ein längst fälliges Anliegen. Das sah Rutz zwar ebenso, befand die vorge­schla­gene Lösung aber zu teuer, indem sie faktisch auf ein Rentenalter 62 hinauslaufe. Die Mitglieder der *jevp folgten seiner Argumentation und beschlossen im Gegensatz zur Mutterpartei die Nein-Parole zur AHV-Initiative.

Nein zur Initiative zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts

Unbestritten war das Nein zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts: die Initiative des Zürcher Freisinns löste in den Reihen der *jevp-Mitglieder Kopfschütteln aus. Das Verbands­be­schwer­derecht habe sich als effizientes Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechts bestens bewährt, betonte Sara Fritz, Vorstandsmitglied der *jevp, in ihrer Präsentation der Vorlage. Das Verbands­beschwer­de­­recht verhindere nur ganz wenige Bauvorhaben, dann aber zu recht, weil ansonsten gegen geltendes Umweltrecht des Bundes verstossen worden wäre. Darüber könnten sich in einem Rechtsstaat auch die Stimmberechtigten nicht hinwegsetzen.

Vorgängig hatte Alexander Schaer, *jevp-Mitglied und Jurist, darüber informiert, wie die Gesetze in der Schweiz grundsätzlich voll­zo­gen werden. Nebst dem Vollzug durch den Bund, die Verwaltung oder die Kantone, ist das Beschwerderecht von Verbänden eine grundsätzlich schlanke und elegante weitere Möglichkeit.

Nein zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten

Vor der Mitgliederversammlung hat der *jevp-Vorstand einstimmig die Nein-Parole zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten beschlossen. Der Gegenvorschlag des Parlamentes nimmt das berechtigte Anliegen auf und wird den Grundzügen des schweizerischen Verjährungsrechts besser gerecht.

Bekifft sein ist nicht ok

Die Ja-Parole zum revidierten Betäubungsmittelgesetz und die Nein-Parole zur Hanfinitiative hatte die *jevp bereits im August in Basel beschlossen. Zu letzterer hat die *jevp ein Jugendkomitee „Ja zur Ju­gend – Nein zur Hanfinitiative“ lanciert, dem neben der *jevp Schweiz auch die JSVP Schweiz, die JEDU Kanton Bern sowie weitere Einzelmitglieder angehören. Gemeinsam stehen die Jungparteien un­ter www.jugend-ohne-hanf.ch für eine Jugend ein, die sich bewusst ist: Bekifft sein ist nicht ok.

Quelle: *jevp

Datum: 03.11.2008

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