Die Patientin hatte bei der Geburt ihres Kindes erhebliche Mengen an Blut verloren. Sie hatte allerdings in einer Erklärung ausdrücklich auf jegliche Bluttransfusion verzichtet und das Krankenhaus von jeglicher Verantwortung für die Konsequenzen dieser Weigerung entbunden.
Datum: 06.09.2002
Quelle: Kipa