«Tanzverbot» abschaffen?

Aargau entscheidet über Öffnungszeiten vor Feiertagen

Im Aargau müssen Gastwirtschaftsbetriebe vor und nach hohen Feiertagen um 00.15 Uhr schliessen. Das stört die SP. Am 28. Februar will sie mit ihrer Initiative das «Tanzverbot» abschaffen. Regierung und Kirchen wollen es jedoch beibehalten.
Party

Die Volksinitiative der Sozialdemokraten kämpft dagegen, dass die Gastwirtschaftsbetriebe vor und nach Karfreitag, Ostern, Pfingsten und dem Bettag sowie dem Weihnachtstag nach Mitternacht schliessen müssen. Der Grosse Rat, der Regierungsrat sowie die Landeskirchen wollen es beibehalten. Die SP will die Feiertage wie normale Sonntage behandelt wissen.

Ähnliche Regelungen wie der Aargau kennen auch die Kantone Solothurn und Luzern. Im Kanton Solothurn stimmte allerdings 2014 das Volk relativ knapp für die Abschaffung des Bettags als hohen Feiertag und ermöglichte damit, die Herbstmesse auch am Bettag weiterzuführen. In Solothurn hatte sich die SP gegen diese Öffnung gestellt. Die Nachbarkantone Bern, Basel und Zürich kennen keine Einschränkungen an den hohen kirchlichen Feiertagen.

Feiertage für viele Menschen wichtig

Die fünf Feiertage seien auch heute noch vielen Menschen wichtig und bedeuteten einen Ausgleich zum hektischen Alltag, begründen die Landeskirchen ihr Nein. «Den Alltag unterbrechen, Pausen einlegen und die dazugehörende Entschleunigung sind auch abgesehen von christlichen Werten für alle Menschen in unserer immer hektischeren Gesellschaft wichtig», heisst es dazu in der Mitarbeiterzeitung a+o.

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Datum: 12.02.2016
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / a+o

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