Gegen Juden-Diskriminierung

Merkel für Recht auf Beschneidung – Parlament plant Resolution

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für das Recht auf Beschneidungen stark gemacht. Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben könnten, erklärte Merkel nach Informationen der «Financial Times Deutschland»  im CDU-Bundesvorstand.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel
«Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation», begründete die Bundeskanzlerin ihre Stellungnahme. Unterdessen einigten sich alle Bundestagsfraktionen ausser der Linken auf eine Resolution für das Beschneidungsrecht.

Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte, «verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen von Jungen» müssten in Deutschland möglich sein. Zugleich betonte sie, dass sie nur einer Regelung zustimmen könne, die die weibliche Genitalverstümmelung rechtssicher ausschliesse.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dämpfte die Hoffnungen auf eine schnelle Regelung. Dem Bayerischen Rundfunk (BR) sagte sie, die Bundesregierung prüfe eine Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz.

Parlamentarier wollen gesetzliche Regelung

Nach Informationen der Zeitung «Neue Westfälische» (16. Juli 12) wollen alle Bundestagsfraktionen ausser der Linken morgen Donnerstag eine Resolution zur Beschneidung ins Parlament einbringen. Sie soll den politischen Willen zum Ausdruck bringen, die religiös motivierte Beschneidung von Jungen bei Juden und Muslimen straffrei zu halten, berichtet das Blatt unter Berufung auf Parlamentskreise. Die Fraktionen wollen demnach die Bundesregierung auffordern, schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Mit dem Urteil hatte das Kölner Landgericht im Juni erstmals in Deutschland die Beschneidung von Jungen als strafbare Handlung gewertet. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten, so die Richter.

Datum: 18.07.2012
Quelle: Kipa

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