Lebenshilfe vor Sterbehilfe: Professor Otfried Höffe in Bern
Lebensmüden Menschen sollte man viel eher zu einem sinnvollen Leben verhelfen, als sie in einem sehr häufig übereilt gefällten Sterbeentscheid zu bestärken. Dies betont Professor Otfried Höffe im Interview mit dem Nachrichtenmagazin «ideaSpektrum Schweiz». Der Präsident der Nationalen Ethikkommission erklärt aber auch, welche Tugenden glücklich machen.
«ideaSpektrum Schweiz»: Sie sind als Philosoph und Präsident der Nationalen Ethikkommission der Wahrheit verpflichtet. Welcher?
Otfried Höffe: Ich kann es nur so pathetisch sagen: Wir sind der Wahrheit und nichts als der Wahrheit verpflichtet. Diese Wahrheit ist nicht an einen bestimmten Raum, an eine Zeit, Kultur oder Gruppe gebunden. Sie hat nicht relativen, sondern absoluten Charakter.
Wie finden Sie zur absoluten Wahrheit?
Bei Sachverhalten ist es einfach. Da kann man sich zum Beispiel nach statistischen Daten richten. Doch bei moralischen Fragen geht es weniger um Wahrheit als um Moral. Deren Grundsätze sind im strengen Sinne absolut gültig.
Der Titel eines Ihrer aktuellen Bücher heisst «Macht Tugend glücklich?». Welche Tugend macht glücklich?
Zu einem glücklichen oder einfach zu einem gelungenen Leben verhelfen uns Tugenden wie Besonnenheit und Gelassenheit, Tugenden wie Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Zivilcourage. Mit deren Hilfe findet man, worauf es dem Menschen letztlich ankommt: Anerkennung durch seine Mitmenschen und insbesondere auch Selbstachtung.
Macht ethisches Verhalten glücklicher?
Der Haupttitel des erwähnten Buches lautet «Lebenskunst und Moral». Damit sind die beiden Hauptinteressen des Menschen angezeigt: ein gelungenes Leben und die Verpflichtung auf moralische Grundhaltungen. Der Untertitel «Macht Tugend glücklich?» signalisiert die Antwort: Die beiden Grundinteressen des Menschen müssen sich nicht widersprechen, wiewohl im Konfliktfall die Moral den Vorrang verdient.
Welche Themen stehen für Ihre Kommission momentan im Vordergrund?
Zwei Themen liegen auf der Hand: Fragen der Suizidbeihilfe - schon wegen der anstehenden Vernehmlassung des Bundesrates - und das Thema Patientenverfügung. Es geht weiterhin um ein Themenfeld, das ich als «Kultur des Sterbens» bezeichne.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates beschränkt die Suizidbeihilfe auf unheilbar Kranke im Endstadium und schliesst chronisch Kranke, die nicht unmittelbar vor dem Tod stehen, davon aus. Wie gross war der Einfluss Ihrer Kommission darauf?
Man darf davon ausgehen, dass die Empfehlungen, die unsere Kommission in den Jahren 2005 und 2006 abgegeben haben, das Problembewusstsein des Bundesrates deutlich geprägt haben.
Es sei nicht menschenwürdig, wenn man nicht frei über sein Lebensende entscheiden könne, wenden Kritiker ein.
Diese Kritik ist in vielen Fällen voreilig, denn fast immer werden Suizidversuche in der Zeit einer tiefgreifenden Lebenskrise unternommen. Sie haben dann in der Regel den Charakter eines Appells. Die Betreffenden hoffen zu finden, was sie seit einiger Zeit vermissen: Zuwendung und Anerkennung. Fast alle Personen, die nach einem Suizidversuch «gerettet» werden, sind dafür dankbar und leben danach noch manche, wieder sinnerfüllte Jahre.
Das spricht aus ethischer Sicht dafür, die Suizidbeihilfe zu erschweren?
Suizidversuche finden in erster Linie in Krisen statt und haben fast immer den Charakter eines Hilferufes. Viele Erfahrungen zeigen nicht zuletzt, dass der Wunsch zum Sterben oft labil und fragil ist. Schon aus diesem Grund sollte man den betroffenen Personen viel eher zu einem sinnvollen Leben verhelfen, als ihnen den Weg zu einem doch sehr häufig übereilt gefällten Entscheid erleichtern.
Gänzliches Verbot der organisierten Suizidbeihilfe und Ausbau der palliativen Pflege: Wäre das die christlich-ethisch naheliegende Lösung?
Soweit ich das Christentum kenne, steht hier das Hilfsgebot im Vordergrund. Schon deshalb, aber auch aufgrund einer säkularen Ethik ist die palliative Fürsorge nachdrücklich zu stärken. Der zur Vernehmlassung stehende Artikel des Strafgesetzbuches hatte bei der straffreien Suizidhilfe die damals sogenannte Freundestat im Blick. Man kann auch von einer «tragédie partagée», also einem «geteilten Leid» sprechen. Von beidem ist die organisierte Suizidbeihilfe aber weit entfernt. Man darf allerdings nicht vergessen, dass es einen sogenannten Bilanzsuizid geben kann. Diese Möglichkeit kommt doch selten vor und kann durch Sterbehilfeorganisationen rascher behauptet werden, als sie in Wahrheit vorliegt.
Was fragen Sie einen lebensmüden Menschen, der sich vom Hochhaus stürzen will?
Diese Situation erfordert ein hohes Mass an Feingefühl und kennt keine Patentlösung. Fragen sollte man den lebensmüden Menschen aber, warum er denn des Lebens müde ist, ob er sich nicht darüber aussprechen möchte und ob sich in einem Gespräch nicht ein Hoffnungsschimmer auftun könnte.
Die St. Galler Psychotherapeutin und Theologin Monika Renz stellt mit breiten Untersuchungen fest, dass Sterbende bis zuletzt spirituelle Erfahrungen machen können. Was kann das für die Sterbehilfe bedeuten?
Diese Erkenntnis zeigt, dass sich die Hilfe, die Sterbende brauchen, nicht auf die Medizin allein beschränken darf. Der Mensch ist doch, um es pathetisch zu formulieren, nicht nur ein leibliches, sondern auch ein geistig-seelisches Wesen. Und er ist froh, wenn er auch in dieser Hinsicht Hilfe findet, selbst wenn ihm das entsprechende «seelische Bedürfnis» nicht klar vor Augen steht.
Ist Sterben eigentlich ein Müssen oder ein Dürfen?
Der Mensch ist mit seiner leiblich-geistigen Struktur nicht auf Unsterblichkeit angelegt. Glücklich kann sich der Mensch nennen, der stirbt, «wenn er des Lebens satt ist», wie es in der Bibel heisst. Damit ist nicht ein Überdruss an Leben gemeint, sondern dass man ein langes, trotz mancher Schwierigkeiten insgesamt gelungenes Leben geführt hat und deshalb bereit ist, zu sterben. Wenn ein junger Mensch aufgrund eines Unfalls an sein Lebensende gestossen wird, so liegt hier eher ein Müssen vor.
Professor Otfried Höffe, 66, politischer Philosoph und Moralphilosoph aus Tübingen, präsidiert seit Juni 2009 die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin des Bundes. Er gehört zu den angesehensten Philosophen Deutschlands. Er ist Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und der Teheraner Akademie für Philosophie und Weltweisheit sowie Senator der Deutschen Nationalakademie. Seit 2002 hat er eine ständige Gastprofessur für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen inne. Seine letzten Bücher «Ist Demokratie zukunftsfähig?» (2009) und «Lebenskunst und Moral oder macht Tugend glücklich?» (2007) sind beim Beck-Verlag in München erschienen.
Das vollständige Interview mit Otfried Höffe findet man in der Ausgabe Nr. 09/2010 von ideaSpektrum Schweiz.
Datum:
16.03.2010 Autor: Andrea Vonlanthen Quelle: ideaSpektrum Schweiz