EVP zur Vernehmlassung

«Schluss mit der Teenie-Prostitution!»

Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll künftig bestraft werden können. Damit will der Bundesrat der Teenie-Prostitution einen Riegel schieben. Die EVP begrüsst diesen Schritt. EVP-Präsident Heiner Studer: «Dies ist ein längst fälliger Schritt.»
Der Kinderprostitution einen Riegel schieben.

Am 18. August 2011 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Änderungen des Strafgesetzbuchs eröffnet, womit Teenager vermehrt vor sexueller Ausbeutung geschützt werden sollen. Es gehe um einen Ausbau des Schutzes von Jugendlichen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Dieser sei ihr «ausserordentlich wichtig». Strengere Regeln sind die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann.

Nach geltendem Recht machen sich Freier strafbar, wenn eine Prostituierte jünger als 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Mit über 16-Jährigen sind einvernehmliche sexuelle Kontakte dagegen heute nicht strafbar - auch wenn sie gegen Bezahlung erfolgen.

Bis zu drei Jahre Haft für Freier

Künftig sollen Freier nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen. Als Bezahlung gelten auch Drogen, Essen, Unterkunft oder Ferien.

Unter Strafe gestellt wird ausserdem die Förderung der Prostitution Unmündiger. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die jugendlichen Prostituierten sollen dagegen straflos bleiben.

Mehr Schutz bei Pornografie

Auch bei der Kinderpornografie will der Bundesrat den Schutz ausdehnen. Kinder sollen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Wer pornografisches Material mit unter 18-Jährigen herstellt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Dies gilt auch für jene, die solches Material einführen, lagern, anpreisen, in Verkehr bringen, zeigen, zugänglich machen, erwerben oder besitzen. Der Konsum soll nach dem Willen des Bundesrates mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Sommaruga machte vor den Medien deutlich, dass es dem Bundesrat nicht um eine Anhebung des Schutzalters geht: Einvernehmliche sexuelle Kontakte mit 16- und 17-Jährigen, die nicht unter Prostitution fallen, sollen straffrei bleiben.

Für EVP «ein überfälliger Schritt»

Die EVP hat in verschiedenen Kantonen für ein Prostitutionsverbot von Minderjährigen gekämpft. Wie die Partei in einer Medienmitteilung vom 19. August 2011 schreibt sei dies «ein überfälliger Schritt». Sie begrüsse deshalb den Schritt, wonach sich Freier von 16- bis 18-Jährigen künftig strafbar machen. Es sei unverständlich, weshalb Jugendliche unter 18 Jahren bislang nicht besser geschützt seien. Die EVP hofft mit dem Bundesrat, «dass mit dieser Neuerung Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden können».

Datum: 19.08.2011
Quelle: Livenet / Kipa

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