Auch nach der Abstimmung gibt es weiterhin Arbeit in Bern.
Die Schweizer haben am Sonntag über drei nationale Vorlagen abgestimmt: Die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes sowie die Tierschutzanwalt-Initiative wurden mit jeweils über 70 Prozent der Stimmen abgelehnt, während der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit 77 Prozent deutlich angenommen wurde. Unterschiedlich reagierten Kirchen und christliche Parteien auf das Ergebnis.
Es war ein «unerfreulicher Abstimmungsausgang», schreibt die EVP in einer Medienmitteilung. Sie hatte die BVG-Vorlage zur Annahme empfohlen. Ausschlaggebend für das Nein sei wohl die verbreitete Skepsis gewesen, dass ein Ja zur Vorlage bloss den Gewinn der grossen Privatversicherer erhöhen würde.
Klare Regeln gefordert
«Unsere Lebenserwartung steigt, und die mit einem höheren Umwandlungssatz verknüpften Renditeerwartungen sind unrealistisch», so die EVP. Deshalb müsse weiterhin über die richtige Höhe des Umwandlungssatzes gesprochen werden. Doch dazu müsse der Gesetzgeber seine Hausaufgaben machen: «Die kürzlich erfolgte Liberalisierung der Anlagevorschriften muss korrigiert werden, klare Regeln für die Berater- und Vermögensverwalterszene bezüglich Honorare und Bezüge tun not, Kickbacks gehören verboten und die Frage der Gewinnabführung aus den BVG-Sammeleinrichtungen durch die Privatversicherer muss auf den Tisch.» Nur so sei es realistisch, so die EVP, in Zukunft nüchtern über den Umwandlungssatz zu diskutieren.
Tierschutz-Anwalt: Keine Stimme für die Schwachen
Zu den Verlierern zählte die EVP auch bei der Tierschutzanwalt-Initiative. Diese hätte eine Vertretung von geschädigten oder gequälten Tieren vor Gericht erlaubt und «einen konsequenten Vollzug der geltenden Schweizer Tierschutzgesetze unterstützt», so die EVP. «Wir sind der Ansicht, dass sich die Stärke einer Gesellschaft daran zeigt, wie sie mit den Schwachen umgeht. Dazu gehören auch die Tiere», schreibt die Partei. Die Stimmberechtigten hätten es verpasst, ihnen vor Gericht eine Stimme zu geben.
Forschung am Menschen: Es bleiben Fragen
Unumstritten war schliesslich die Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen. Der Verfassungsartikel regelt die unerlässliche Forschung am Menschen in Grundsätzen. Diese gehen insbesondere von der Freiwilligkeit aus - geforscht wird nur an einem Menschen, der sich damit einverstanden erklärt. Auch bei Personen, die nicht einwilligungsfähig sind (etwa Demenzkranken oder Kinder), sind solche Forschungen möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Dieser Punkt war umstritten, was sich auch in kirchlichen Stellungnahmen gespiegelt hatte.
Die EVP begrüsst die Annahme. Es sei nun am Parlament, ein Humanforschungsgesetz zu erlassen, welches die Rahmenbedingungen festlegt, unter denen am Menschen geforscht werden darf. Dabei werde es einige strittige Fragen zu klären geben. «Die EVP wird sich dafür einsetzen, dass der Schutz der Persönlichkeit und des Lebens gewahrt bleibt und nicht zugunsten der Forschungsfreiheit durchlöchert wird.»
Bischofskonferenz: Wachsam bleiben
Auch die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz hatte sich im Vorfeld der Abstimmung für ein Ja ausgesprochen. Der Artikel bilde die Verfassungsgrundlage, um die medizinische Forschung in der Schweiz einheitlich zu regeln und fördere die Qualität und Transparenz dieser Forschung. Die Kommission mahnte aber, bei der Ausarbeitung des zukünftigen Gesetzes müsse man wachsam sein. Dies insbesondere betreffend der Forschung mit urteilsunfähigen Personen. Die Kommission pochte zudem darauf, den Satz aus der Botschaft des Bundesrates umzusetzen: «Die Würde gebietet einen respektvollen Umgang mit ungeborenem Leben und mit verstorbenen Personen.»
SEK: Rigide Bewilligungspraxis
Ebenfalls begrüsst wurde der Verfassungsartikel vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK. Zugleich hatte dieser aber auch auf Defizite beim Schutz der Menschenwürde und der Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen hingewiesen. Der SEK pocht nun auf «eine äusserst rigide Bewilligungspraxis bei Menschen, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Situation angemessen einzuschätzen und zu überblicken.» Quelle: Livenet/Kipa/EVP