Kommentar

Pfarrerlöhne aus der Staatskasse?

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Eine Berner Freidenkerin will mit ihren Steuern die Besoldung der Pfarrer im Kanton Bern nicht mitfinanzieren und geht deswegen vor Bundesgericht. Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz und deren Sektion Bern unterstützen die Frau.

Die Beschwerdeführerin habe ihre Steuerveranlagung für die Kantonssteuer 2005 mit der Begründung angefochten, sie sei nicht länger bereit, über die Kantonssteuer indirekt Kultussteuern, insbesondere für die Entlöhnung der Geistlichen der Landeskirchen, zu bezahlen, schreibt die Reformierte Nachrichtenagentur RNA. Laut einer Medienmitteilung der Freidenker-Vereinigung verlange sie deshalb, dass die Steuerforderung des Kantons «um den anteilsmässigen Betrag reduziert wird, der gemäss Staatsrechnung für Kultuszwecke und weitere innere kirchliche Angelegenheiten der Landeskirchen aufgewendet wird (was mindestens ein Prozent ausmachen dürfte)». Die Beschwerdeführerin spricht von einem Grundrechtseingriff, für den die gesetzliche Grundlage nicht genüge.

Kein Anspruch hinsichtlich Verwendung von Steuern

Das Berner Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass der geschuldete Betrag auf einer rechtlichen Grundlage basiere und die Steuerpflichtigen keinen Anspruch hätten hinsichtlich der Verwendung der bezahlten allgemeinen Steuern.

Zwar schuldet die Beschwerdeführerin wegen ihres Austritts aus der Kirche keine Kirchensteuer, doch stört sie sich an der Tatsache, «dass die Löhne der Geistlichen der drei Landeskirchen und eines Domherrn sowie ein Beitrag an die Kosten des Bistums Basel aus den kantonalen Steuern bezahlt werden, die einheitlich von allen steuerpflichtigen Personen erhoben werden, unabhängig davon, ob sie einer Landeskirche angehören».

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Den christlichen Hintergrund nicht vergessen

Von David Sommerhalder

Über eine radikalere Trennung zwischen Kirche und Staat, wie sie in der Schweiz bereits heute gilt, darf nachgedacht werden. Besonders auch im Blick auf Forderungen radikaler Muslime, welche diese Trennung gerne aufheben würden. Und trotzdem: Die Regelungen zwischen Staat und Kirchen haben eine lange Geschichte. Seit die Kantone ihre Kontrolle über die Kirche verstärkten, als es während der Reformation zur kirchlichen Spaltung kam, haben sich die Regelungen zwar verändert, doch der Grundsatz blieb stets derselbe: Kirche und Staat wurden nie vollständig getrennt. Dagegen wehrte sich stets auch das Schweiz Volk: 1980 wurde eine Volksinitiative «betreffend der vollständigen Trennung von Staat und Kirche» mit knapp 80 Prozent der Stimmen abgelehnt. Eine Trennung auf kantonaler Ebene wurde im Kanton Zürich 1977 und ein zweites Mal 1995 verworfen.

Die Regelung im Kanton Bern, nach welcher Pfarrerinnen und Pfarrer der drei Landeskirchen (reformierte, katholische und christkatholische Kirche) aus den allgemeinen Steuergeldern besoldet und im Gegenzug deren Stellen durch das Kantonsparlament bewilligt werden, mag in einer säkularisierten Zeit altertümlich klingen. Doch sie trägt dazu bei, dass sich die Berner und mit ihnen die ganze Schweiz ihres christlichen Hintergrundes bewusst bleibt. Das ist gut so, sind es doch genau diese Werte aus der Bibel, welche ein friedliches Zusammenleben überhaupt ermöglichen - auch das Zusammenleben von Freidenkern.

Die Schweiz - ein christliches Land? Die Diskussion bleibt weiter spannend. Dafür sorgt auch die geplante Volksinitiative der EVP, welche in der Verfassung festhalten will, dass «die Schweiz aus ihrem christlichen Erbe schöpft».

Zum Thema:
Schweiz soll christliches Erbe verankern

Datum: 06.05.2010

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