Zivilehe abschaffen?

Junge CVP Aargau eilt der Zeit voraus

Die Jungpartei der CVP Aargau hat mit der Forderung Schlagzeilen gemacht, die staatliche Ehe abzuschaffen. Ausgerechnet eine «C»-Partei. Doch ist die Forderung wirklich so revolutionär und dramatisch?
Zivile Hochzeit

Trotz allen Freiheiten in den Paarbeziehungen entscheiden sich immer noch jedes Jahr rund 40'000 Paare, standesamtlich zu heiraten. Dabei sind inzwischen jene Paare in der Mehrheit, in denen mindestens einer ausländischer Herkunft ist. Weniger als ein Viertel der standesamtlich Verheirateten besiegeln den Bund der Ehe auch in der Kirche.

Die hohe Bedeutung der staatlichen Ehe

Die standesamtliche Trauung hat nebst ihrer symbolischen Bedeutung und weil sie auch ohne kirchliche Trauung Anlass für ein grosses Fest ist, nach wie vor grosse Vorteile. Mit einer Unterschrift werden viele rechtliche Fragen zum Zusammenleben als Paar und Familie geregelt. Und die verbindliche Form der Ehe schafft Sicherheit und gesellschaftliche Anerkennung. Sie ist so attraktiv, dass auch homosexuelle Paare jetzt laut die Ehe fordern, und kaum ein Politiker mag öffentlich gegen das Ansinnen antreten. Beispielhaft hat das die Arena-Sendung von SRF am 18. Mai gezeigt, wo ein EVP-Grossrat und eine Mitarbeiterin von Zukunft CH für die Gegner die Kohlen aus dem Feuer holen mussten. Wir haben darüber berichtet.

Eine Ehe light?

Während die Lobby der Homosexuellen die Ehe fordert und dabei schon viel politische Unterstützung erfährt, denkt man im Bundesamt für Justiz aber eher an Formen einer Ehe light. Sie soll Paaren, die sich unter den heutigen Ehegesetzen nicht unterziehen wollen, eine rechtlich verbindliche Gemeinschaft ermöglichen, die auch den schwächeren Partner, meistens die Frau, besser absichert, wie eine Tagung in Bern unlängst aufgezeigt hat. Und man könnte diesen Zivilpakt für Paare, die schon einige Jahre zusammenleben, verbindlich machen, so eine Idee des Justizdepartements.

Zivilehe als antikirchlicher Akt

Wer die zivile Ehe verteidigt, vergisst oft, dass diese eigentlich ein antikirchlicher Akt war und in der Schweiz zum Beispiel erst 1874 im Zuge des Kulturkampfs gegen die Kirchen eingeführt wurde. Seither dürfen die Schweizer Kirchen nur noch Paare trauen, die bereits zivil geheiratet haben. Sie dürfen zum Beispiel nicht Paare trauen, die sich wegen grosser finanzieller Nachteile einer Eheschliessung nicht zivil trauen möchten.

Den Ehebegriff retten

Die Kirchen müssten daher eigentlich ein Interesse haben, sich von dieser Zwangsjacke zu befreien und selbst entscheiden zu können, welche rechtlichen Bindungen sich das heiratswillige Paar geben soll, um kirchlich getraut zu werden. Und sie müssten daran interessiert sein, der Ehe wieder stärker die Bedeutung zu geben, die sie auch biblisch-christlicher Sicht hat. Denn diese wird von der Gesellschaft immer weniger gesehen und unterstützt. Zum Beispiel, dass Gott zwei Menschen zusammengefügt hat, die entschlossen sind, ihren Lebensbund nicht mehr aufzulösen und in der Regel auch eine Familie gründen wollen. Denn die staatlich arrangierte Ehe wird schon längst durch erleichterte Scheidungsgesetze relativiert. Und der Ehebegriff droht, durch Einbezug von gleichgeschlechtlichen Paaren weiter verwässert zu werden. Wenn neue Formen von staatlich geschützten Partnerschaften geschaffen werden, zum Beispiel ein Partnerschaftsgesetz für heterosexuelle Paare, wären diese Gefährdungen des Ehebegriffs weitgehend aus der Welt geschafft.

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Datum: 29.05.2018
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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