Enttäuscht über Urteil

«Love Life»-Gegner erwägen Gang an Menschenrechtsgerichtshof

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde gegen die «Love Life»-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aus dem Jahr 2014 ein. Die Organisationen hinter den Beschwerdeführern sprechen von «Behördenwillkür» und prüfen einen Weiterzug an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Anti-Aids-Kampagne «Love Life + Bereue nichts».

«Machs mit und gewinne» ist ein aktueller Slogan der «Love Life»-Kampagne des BAG, mit der zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV geworben wird. Die 2014 gestartete Kampagne zur Sensibilierierung für geschützten Geschlechtsverkehr mit Kondomen habe aber «hochsexualisiertes Bildmaterial» verwendet, das Kindern nicht zugemutet werden dürfe, fanden damals zahlreiche Personen. Die Schweizerische Evangelische Allianz sammelte zudem in einer Petition über 10'000 Unterschriften gegen die Kampagne.

In einer Beschwerde forderten 35 Kinder und ihre gesetzlichen Vertreter das BAG auf, die aus ihrer Sicht «entwicklungsschädigende Kampagne» zu stoppen, wie die Organisationen am Mittwoch mitteilten.

«Verantwortungsloser Entscheid»

Das Bundesamt hatte die Beschwerde abgewiesen, ebenso im Jahr 2016 das Bundesverwaltungsgericht, an welches die Beschwerdeführer gelangt waren. Für sie zeigte die Kampagne Darstellungen, die der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schaden könnten, wie in der Mitteilung noch einmal hervorgehoben wurde. Konkret wurde beanstandet, dass die Darstellungen den Schutz der Unversehrtheit und Förderung der Entwicklung gemäss Bundesverfassung (Artikel 11) beeinträchtigt hätten.

Darauf sei das BAG zurecht nicht eingetreten, heisse es im Bundesgerichtsentscheid vom 15. Juni gemäss Mitteilung der Organisationen, weil Kinder und Jugendliche auch sonst sexualisierenden Einflüssen ausgesetzt seien. Dabei handle es sich aber um einen verantwortungslosen Entscheid, so die Organisationen, zu denen unter anderen die Stiftung «Zukunft CH» gehört.

Gutachten wurde nicht zugelassen

Damit messe das Bundesgericht die Sache «an der Macht des Faktischen, das der Öffentlichkeit durch die Filmindustrie und die Werbebranche» diktiert werde, kritisieren die Organisationen. Sie bezeichnen den Entscheid des obersten Gerichts als Behördenwillkür, der dem eingeforderten Jugendschutz keine Rechnung trage.

Die Beschwerdeführer hatten auch ein Gutachten vorgelegt, das festhalte, dass «sich auch sexualisierte Bilder, die nicht als Pornografie eingestuft werden, negativ auf die psychische Entwicklung insbesondere von Mädchen auswirken können». Dieses Gutachten wurde aber laut Medienmitteilung vom Bundesgericht nicht als Beweismittel zugelassen.

Möglicher Gang an Menschenrechtsgerichtshof

Die Beschwerdeführer seien «schwer enttäuscht» von der Entscheidung des Bundesgerichts. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei «nicht einmal im behördlichen Handeln» sichergestellt. Das Bundesgericht stelle dem BAG damit vielmehr einen «Freibrief» aus, «die Grenzen des Anstössigen zu überschreiten und den Jugendschutz mit Füssen zu treten». Deshalb würde ein Weiterzug der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geprüft.

Die Beschwerdeführer werden unterstützt von den Organisationen «Christen für die Wahrheit», EDU Schweiz, «Human Life International» Schweiz, «Young and Precious» und «Zukunft CH».

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Datum: 05.07.2018
Autor: Martin Spilker
Quelle: kath.ch

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