Hinweistafeln für Gottesdienste dürfen bleiben
Zwar seien die Hinweistafeln in den neuen Verordnungsentwürfen nicht mehr
vorgesehen. Da aber das Signal «Gottesdienst» keine Verwechslungsgefahr mit
anderen Signalen aufweise, können die Tafeln - anders als die übrigen zur
Aufhebung vorgeschlagenen Signale - weiterhin als Information aufgestellt
werden, sofern sie die Anforderungen an die im Bereich der Strasse
aufgestellten «anderen Ankündigungen» erfüllen und die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigen, stellte das Bundesamt für Strassen gegenüber den
Landeskirchen fest.
Zwar sind sich die
Kirchen bewusst, dass diese Hinweisschilder die Zahl der
Gottesdienstbesuchenden kaum wesentlich beeinflusse. Aber sie seien ein
hilfreicher Hinweis auf die Zugänglichkeit der Gottesdienste für alle Menschen,
die an diesem Angebot Interesse haben. Die Beibehaltung der Möglichkeit, ein
solches Hinweissignal aufzustellen, zeige, dass der Staat weiterhin von der
gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen überzeugt und daher bereit sei,
ihr weiterhin die Möglichkeit zu geben, in der Öffentlichkeit auf ihr
gottesdienstliches Angebot aufmerksam zu machen, halten die Landeskirchen fest.
Datum: 09.03.2011
Quelle: Kipa