Landeskirchen erfreut

Hinweistafeln für Gottesdienste dürfen bleiben

Hinweistafeln für Gottesdienste sind in den neuen eidgenössischen Verordnungsentwürfen betreffend Verkehrsregeln und Signalisation nicht mehr vorgesehen. Sie sollen aber weiterhin ihren Platz entlang der Verkehrswege haben.
Hinweistafel für Gottesdienst

Zwar seien die Hinweistafeln in den neuen Verordnungsentwürfen nicht mehr vorgesehen. Da aber das Signal «Gottesdienst» keine Verwechslungsgefahr mit anderen Signalen aufweise, können die Tafeln - anders als die übrigen zur Aufhebung vorgeschlagenen Signale - weiterhin als Information aufgestellt werden, sofern sie die Anforderungen an die im Bereich der Strasse aufgestellten «anderen Ankündigungen» erfüllen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, stellte das Bundesamt für Strassen  gegenüber den Landeskirchen fest.

Zwar sind sich die Kirchen bewusst, dass diese Hinweisschilder die Zahl der Gottesdienstbesuchenden kaum wesentlich beeinflusse. Aber sie seien ein hilfreicher Hinweis auf die Zugänglichkeit der Gottesdienste für alle Menschen, die an diesem Angebot Interesse haben. Die Beibehaltung der Möglichkeit, ein solches Hinweissignal aufzustellen, zeige, dass der Staat weiterhin von der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen überzeugt und daher bereit sei, ihr weiterhin die Möglichkeit zu geben, in der Öffentlichkeit auf ihr gottesdienstliches Angebot aufmerksam zu machen, halten die Landeskirchen fest.

Datum: 09.03.2011
Quelle: Kipa

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