Volksschulamt Zürich: Keine Lieder mit religiösem Inhalt
In den Richtlinien heisst es zwar laut der Zeitung, für nicht christliche Schüler soll es im Advent keine Sonderregelungen geben. Dennoch soll die Lehrperson auf die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder «gebührend Rücksicht» nehmen. Momentan betrifft dies vor allem das Singen von Weihnachtsliedern. Von Seiten der Schulen heisst es laut der Zeitung, bislang seien keine Beschwerden vorgebracht worden.
Christen schauen genauer hin
Muslimische Eltern hätten noch nie eine Sonderbehandlung ihrer Kinder gefordert, erzählt Thomas Schläpfer, Schulleiter in Elsau ZH. «Bei uns sind es evangelikale Eltern, die genauer hinschauen», sagt er gegenüber der Zeitung. Schläpfer kenne die Richtlinien des Volksschulamtes, er halte aber nichts von einer «Doktrin, was erlaubt sein soll und was nicht». Im Detail gehe er pragmatisch vor.Ohne Gottes Sohn
Für Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) bedeuten die Richtlinien nicht, dass Schulen Weihnachten ohne Jesus feiern sollen. «Es ist bloss ein Hinweis, dass die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit respektiert wird», sagt sie gegenüber der Zeitung.«Wir singen seit längerem keine Weihnachtslieder mehr, in denen Jesus als Sohn Gottes genannt wird», sagt dagegen Veronika Wyder, Schulleiterin an der Winterthurer Primarschule Gutenberg/Zelgi ZH. «Wir vermitteln die Botschaft: Es ist das Fest des Friedens auf Erden. Man soll einander begegnen und füreinander da sein.» Für Wyder liegen die Richtlinien im Rahmen ihrer Praxis.
Datum: 22.12.2009
Quelle: Kipa