Stopp der Teenie-Prostitution

Im Kanton Bern gibt es minderjährige Prostituierte - dies bestätigte Anfang Jahr Regierungspräsident Hans-Jürg Käser anlässlich einer Fragestunde des Grossen Rates. Gegen diesen Missstand will EVP-Grossrat Daniel Steiner-Brütsch vorgehen. Er hat dazu eine entsprechende Motion eingereicht.
Stopp Teenie-Prostitution

«Es gibt hier eine rechtliche Lücke», so Steiner-Brütsch. Da es der Bund bereits seit längerem nicht geschafft habe, auf nationaler Ebene wirksame Gesetze zu erlassen, müsse der Kanton Bern den Kantonen Genf und St. Gallen folgen und die Prostitution Minderjähriger verbieten.

Freier sollen bestraft werden können

Die Motion fordert, dass der Kanton Bern eine Standesinitiative einreicht, welche die Prostitution von Minderjährigen national verbietet und Kunden minderjähriger Prostituierten strafrechtlich belangt. Daneben sollen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für einer Verbot erarbeitet werden. Dabei sei es wichtig, dass die Freier zur Verantwortung gezogen werden können und die minderjährigen Prostituierten nicht kriminalisiert werden.

Prostitution ist ab 16 legal

In der Schweiz ist die Prostitution nicht verboten und somit mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres legal. Verboten ist sie lediglich, wenn ein Dritter die Notlage einer Person ausnützt und sie zur Prostitution zwingt oder sie dazu führt. Steiner-Brütsch sieht darin einen Missstand, weil davon auszugehen sei, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren «nicht oder nur ungenügend abschätzen können, welchen Gefahren sie sich aussetzen, wenn sie sich prostituieren».

«Kinderschutzmassnahmen reichen nicht»

Die Kantone Genf und St. Gallen haben in diesem Jahr als erste Kantone die Prostitution Minderjähriger verboten. Im Kanton Waadt wurde im Dezember 2008 ein entsprechender Vorstoss eingereicht, welcher 2009 überwiesen wurde und sich jetzt in Bearbeitung durch die Waadtländer Regierung befindet. Auch in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Thurgau sind kürzlich ähnlich lautende Vorstösse eingereicht worden. Schliesslich wurde auf Bundesebene im Dezember 2008 eine Motion eingereicht, welche jedoch von Bundesrat und Parlament 2009 mit der Begründung abgelehnt wurde, Fälle von Teenie-Prostitution seien mit zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen zu lösen.

«Sicher ist, dass Kindesschutzmassnahmen alleine nicht ausreichen. Es braucht dringend auch gesetzliche Regelungen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Schweiz das Ziel europäischer Sextouristen für Minderjährige wird», so der EVP-Grossrat.

Quelle: EVP

Datum: 03.05.2010

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