EU beschliesst Werbeverbot für Tabak

Aus für Marlboro & Co. Es ist zu hoffen, dass die Schweiz Gesetzgebeung bald nachzieht

Brüssel. Der Ministerrat der EU hat ein nahezu vollständiges Werbeverbot für Tabakwaren ab 2005 beschlossen. Die Entscheidung fiel mit überraschend hoher Zustimmung, nur Deutschland und Grossbritannien stimmten dagegen. "Die gemeinsame Position des Rates, des Parlaments und der Kommission ist ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit", sagte Gesundheits- und Konsumentenschutz-Kommissar David Byrne. "Der Ministerrat hat heute die Tabakindustrie dort getroffen, wo es weh tut", zeigte sich Byrne zufrieden mit der Entscheidung. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31. Juli 2005 in nationales Recht umsetzen.

Vor allem in Deutschland war der Widerstand gegen die nun beschlossene Richtlinie gross. Die zurzeit ohnehin in einer Krise steckenden Verlagshäuser würden dadurch jährlich rund 60 Mio. Euro verlieren, schreibt die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf den Verband Deutscher Zeitungsverleger. Das Handelsblatt geht gar von einem Einnahmeverlust für die Werbewirtschaft von 200 Mio. Euro aus. Der Verband ist in Endzeitstimmung und sieht durch ein Werbeverbot neben Arbeitsplätzen sogar die Pressefreiheit bedroht. Für viele Stadtmagazine bedeute das Werbeverbot das Aus. Zudem befürchtet der Verband einen "Dominoeffekt der Werbeverbote".

Die deutsche Bundesregierung prüft laut Handelsblatt eine erneute Klage. Die Bundesärztekammer hingegen betrachtet diesen Widerstand der Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot als "skandalös". "Es ist unverantwortlich, die Interessen einzelner Wirtschaftszweige über die Gesundheit der Bevölkerung zu stellen. Wir können die Wirtschaft nicht gesund rauchen", sagte Bundesärztekammerpräsident Jörg- Dietrich Hoppe in Berlin.

Die Regelung sieht ein Werbeverbot in den Printmedien und im Rundfunk vor, im TV ist Tabakwerbung schon jetzt europaweit verboten. Hinzu kommt das Verbot des Sponsorings für Tabakunternehmen, wenn die Veranstaltung "grenzüberschreitend" ist. Ausgenommen vom Werbeverbot sind nur Fachmagazine im Bereich des Tabakhandels.

Datum: 04.12.2002
Quelle: pte online

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