Zeugen Jehovas

Kein Blut

Sie war herzkrank, doch hatte sie in einer Patientenverfügung Transfusionen untersagt. Ihr Mann, nicht Mitglied der Zeugen Jehovas, versuchte den drohenden Tod abzuwenden. Die Verfügung gab die Tochter, ebenfalls Zeugin Jehovas, nicht heraus. Der Gatte wollte in einem Eilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht die Patientenverfügung aushebeln. Der Richter gewichtete den Willen der kranken Frau höher. Das gleich angerufene Oberlandesgericht hielt die Lebensrettung für wichtiger und verwies den Fall wieder an das Amtsgericht. Der Anwalt des verzweifelten Mannes wollte das Bundesverfassungsgericht anrufen. Doch bevor es in Karlsruhe einen Beschluss gab, war die Patientin tot.
singende Gemeinde

Der Südkurier, der darüber berichtete, konfrontierte einen Leiter der Konstanzer Gemeinde mit dem Todesfall. Der «Älteste» begründete das Transfusionsverbot mit der Bibel. Blut, das den Kreislauf verlassen habe, sei «wertlos». Deswegen würden vor Operationen auch Eigenblutspenden verweigert.

Dem Witwer ist nach dem Tod der Frau die Tochter, die nach wie vor Mitglied bei den Zeugen Jehovas ist, immer fremder geworden. Sie habe sich nicht einmal gemeldet, als sein Enkel geboren war, sagte er der Zeitung. Er nimmt Anstoss am Begehren der Zeugen Jehovas, auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Die Menschenrechtskommission sollte sich mit ihnen beschäftigen. «Staatsfeindlich» seien sie, sagt er und verweist auf das Verbot, an Wahlen teilzunehmen. 

Datum: 10.08.2010
Quelle: Livenet / Südkurier

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung