Pakistan: Freilassung eines Christen nach Blasphemie-Vorwürfen
Die Richter entschieden, dass der katholische Christ aus Lahore-Gawalmandi (Provinz Punjab) nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ein medizinisches Gutachten hatte dem 72-Jährigen eine psychische Beeinträchtigung attestiert. Seine Haftentlassung war für die ersten Julitage geplant.
«Islamisten übten durch Eingaben und Drohungen Druck auf das Gericht aus. Daher freuen wir uns besonders, dass die Richter des Supreme Court nun den Mut zu einem gerechten Urteil gefasst haben. Die vorigen Instanzen hatten dies versäumt und dadurch grossen Schaden angerichtet. Wir appellieren an die pakistanische Regierung, für die Sicherheit des 72-Jährigen und seiner Familie zu sorgen, auch eine Entschädigung darf nicht vergessen werden», kommentierte Michaela Koller, IGFM-Referentin für Religionsfreiheit, den Gerichtsbeschluss.
Todes- und Geldstrafe wegen Blasphemie
Kenneth befand sich mehr als zwei Jahrzehnte hinter Gittern. In Briefen, die er unter anderem an örtliche Geistliche verschickte, hatte er islamischen Glaubenssätzen widersprochen. Aufgrund seiner attestierten psychischen Beeinträchtigung konnte Kenneth die Gefahr seiner Aktionen wohl nicht einschätzen. Am 15. Juni 2001 nahm ihn die Polizei fest. Am 18. Juli 2002 erging das Todesurteil wegen angeblicher Gotteslästerung. Das Gericht verhängte zudem eine Geldstrafe von fünf Millionen Rupien, umgerechnet mehr als 15'000 Euro. Am 30. Juni 2014 wurde das Urteil von der nächsten Gerichtsinstanz, dem High Court in Lahore (Provinz Punjab), bestätigt.
Nachdem mehrere Pflichtverteidiger unter dem Eindruck der Bedrohung durch Islamisten das Mandat niedergelegt hatten, fand sich schliesslich ein Rechtsanwalt, der ihn freiwillig verteidigte. Dieser verwies nicht nur auf den Gesundheitszustand, sondern auch auf das verbriefte Grundrecht des Angeklagten, in der Öffentlichkeit seine Glaubensüberzeugungen zu bekennen. Er habe keine herabsetzende Sprache für den islamischen Propheten Mohammed verwendet, argumentierte der Anwalt. Zusammen mit der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA stellte die IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) Kenneth im Mai 2023 als «Gefangenen des Monats» vor.
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Datum: 09.07.2025
Quelle:
IGFM