Drei Luzerner Grabschänder verurteilt


Hechingen/Luzern - Drei der sechs Grabschänder, die vor einem Jahr den Friedental-Friedhof in Luzern verwüstet hatten, sind verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht in Hechingen, Baden-Württemberg, verhängte bedingte Gefängnisstrafen von acht und sechs Monaten.

Vor dem Gericht beteuerten die Angeklagten, dass die Tat keine okkulten Hintergründe gehabt habe. In der Tatnacht hätten sie mit Schweizer Freunden das Konzert der Band "Exhumed" ("Exhumiert") in Sursee LU besucht. Danach seien sie, stark betrunken, ins Friedental gefahren. Nachdem bereits zahlreiche Grabsteine umgeworfen, Kreuze herausgerissen und Beete zerstört worden waren, öffneten zwei der drei Deutschen Urnen. Mit der Totenasche zeichnete der Ältere ein Pentagramm - ein Symbol der Satanisten - auf den Boden.

Ein Motiv für die Tat habe es offenbar nicht gegeben. "Ohne die Schweizer und im nüchternen Zustand hätten wir so etwas nie gemacht", sagte der 25-jährige Deutsche vor Gericht. Alle drei Angeklagten bereuen die Tat. Der Staatsanwalt, der die Tat als "Vandalismus der übelsten Sorte" bezeichnete, forderte zehn beziehungsweise acht Monate Gefängnis. Auf Grund verminderter Schuldfähigkeit durch Alkohol und ihrer Geständigkeit wurden die drei jungen Männer wegen Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung zu acht und sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Den entstandenen Sachschaden zahlen sie durch monatliche Raten ab, wie die Nachrichten.

Bei den Grabschändungen waren auch drei Schweizer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren dabei. Der zuständige Willisauer Amtsstatthalter Franz Kurmann wird die Fälle in den nächsten Tagen der Staatsanwaltschaft übergeben. In etwa einem halben Jahr wird sich das Kriminalgericht damit beschäftigen. Die jungen Leute müssen sich hauptsächlich wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Störung des Totenfriedens und Sachbeschädigung verantworten, ein Angeklagter zusätzlich wegen Brandstiftung oder versuchter Brandstiftung. Es drohen Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren und - im Falle starker Sachbeschädigung und Brandstiftung - gar Zuchthausstrafen bis fünf Jahre.

Datum: 01.07.2002
Quelle: Kipa

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