Medizintechnik

PID soll in Deutschland verboten bleiben

Die Präimplantationsdiagnotik (PID) darf in Deutschland nicht erlaubt werden. Gegen die von der Regierung geplante Zulassung machte die «Initiative Familienschutz» mit 50'000 Unterschriften mobil. In der Schweiz hat die Nationale Ethikkommission die Zulassung empfohlen.
PID

Die «Initiative Familienschutz» hat 50.000 Unterschriften für eine Petition gegen die Einführung der umstrittenen Medizintechnik gesammelt und jetzt ihre Mitglieder aufgerufen, «mit einer letzten riesigen E-Mail-Welle an die Abgeordneten die Zulasssung von PID zu verhindern.

«PID verstösst gegen deutsche Verfassung»

«Für uns ist die Präimplantationsdiagnostik nicht mit unserem christlichen Verständnis vom Menschen und auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar», heisst es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung katholischer Abgeordneten im Bundestag. «Wir fordern daher ein ausnahmsloses Verbot der genetischen Untersuchung an Embryonen.» Zugleich verwiesen sie auf die Risiken der PID für die Frauen, die geringen Erfolgsaussichten der Methode zur Erfüllung eines Kinderwunsches sowie die Herstellung «überzähliger» Embryonen.
 
Der Bundestag will am Donnerstag, 7.7.2011, über die gesetzliche Regelung zur PID entscheiden. Die Methode ist äusserst umstritten, weil Mediziner dabei künstlich erzeugte Embryonen in der Petrischale auf Erbkrankheiten untersuchen und gegebenenfalls vernichten. Damit soll vor allem auch die Geburt behinderter Kinder vermieden werden.

Behinderte werden diskriminiert

Der Wunsch von Paaren nach einem gesunden Kind sei verständlich und verdiene Respekt, heisst es in der Erklärung weiter. Betroffene bräuchten Unterstützung, Hilfe und Beratung. Die PID sei jedoch nicht der richtige Weg. «Die Auswahl von Embryonen nach dem Kriterium der genetischen Belastung verletzt den Grundsatz, nach dem jedes Leben unabhängig von seiner Gesundheit oder Leistungsfähigkeit den gleichen Schutz verdient», so die Abgeordneten.

Schweiz: Ethikkommission will PID erlauben

Auch in der Schweiz laufen Bestrebungen, PID gesetzlich zu erlauben. Die Nationale Ethikkommission (NEK) hat kürzlich mehrheitlich entschieden, «eine Zulassung innerhalb eines genau definierten Rahmens» zu erlauben. Laut dem NEK-Präsidenten Christoph Rehmann-Sutter soll die PID zum Beispiel erlaubt werden, wenn ein Paar genetische Risiken für eine schwere Krankheit aufweist.

Datum: 06.07.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / Kipa

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