Grossverdiener sollen eine "Solidaritätsabgabe" leisten

Armut und Solidarität

Kreise der Katholischen Volkspartei (KVP) Schweiz haben eine Volksinitiative lanciert, die eine "Solidaritätsabgabe" von Grossverdienern verlangt. Privateinkommen ab 500’000 Franken sowie Reingewinne von Unternehmen ab 1 Million Franken sollen einer progressiv ausgestalteten Abgabe unterstellen werden. Der Ertrag soll insbesondere bedürftigen Familien zu Gute kommen.

"Die Reichen werden immer reicher", sagte KVP-Präsident Lukas Brühwiler-Frésey, Präsident des Initiativkomitees, am Montag vor den Medien in Bern. Lediglich 30 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer besässen 95 Prozent des Vermögens. Gleichzeitig gebe es immer mehr arme Menschen. Die Kaufkraft sinke; real seien die Löhne in den letzten zwei Jahren um 1,2 Prozent gesunken. In den nächsten Jahren würden immer mehr Menschen von der Sozialhilfe abhängig werden.

Abgaben für Familien innert 10 Jahren verdoppelt

Diese Entwicklung habe zur Folge, dass die Sozialbudgets der öffentlichen Hand explodierten. Komme hinzu, dass Menschen mit bescheidenen Einkommen in vielen Kantonen mehr Steuern bezahlen müssten als noch vor zehn Jahren. Zwischen 1990 und 2001 hätten sich beispielsweise die Belastungen einer Familie mit drei Kindern mit so genannten "Transferausgaben" - Steuern, Gebühren, Prämien - praktisch verdoppelt. Spitzenverdiener jedoch würden fast überall steuerlich entlastet.

Für die Initianten ist es deshalb höchste Zeit, den Reichtum in der Schweiz gerechter zu verteilen. Die Bemühungen, arme Menschen zu integrieren, müssten verstärkt werden, sagte Brühwiler-Frésey. Die Sozialbudgets von Kantonen und Gemeinden brauchten eine minimale verfassungsmässige Sicherung.

Vom Bund eingezogen und progressiv ausgestaltet

Der Initiativtext sieht vor, dass die Solidaritätsabgabe bei Privatpersonen mit einem Einkommen ab 500’000 Franken pro Jahr und bei Unternehmen mit einem Reingewinn ab 1 Million Franken erhoben wird. Sie wird vom Bund eingezogen und ist progressiv ausgestaltet.

Der Ertrag wird auf die Kantone verteilt. Diese müssen das Geld dazu verwenden, "finanziell schwache Bevölkerungsschichten, namentlich kinderreiche Familien", zu schützen. Zudem sollen die Krankenkassenprämien von armen Menschen durch Zuschüsse gesenkt oder aufgehoben werden. Mit der Initiative soll nicht zuletzt eine "breite Debatte über Sinn und Funktion der Wirtschaft und des freiheitlichen Sozialstaates" ausgelöst werden, erklärte Brühwiler-Frésey.

Datum: 31.03.2006
Quelle: Kipa

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