Aargau: Patientennamen werden der Spitalseelsorge wieder gemeldet
Dazu will die Aargauer Regierung das Gesundheitsgesetz wieder ändern. Eine Änderung des Gesetzes vor zwei Jahren hatte zur Folge, dass die Spitäler aus Datenschutzgründen die Kirchen nicht mehr informieren, wer bei ihnen im Spital liegt. Namen von Patienten dürfen ohne deren Einverständnis nicht an die Pfarrer weiter gegeben werden.
Dagegen hatte neben der reformierten Landeskirche auch der Aargauer EVP-Grossrat Roland Bialek im Kantonsparlament mit einer Motion interveniert. Darauf hat die Regierung nun reagiert: Die Kirchen sollen künftig wieder informiert werden, wenn eines ihrer Kirchenmitglieder ins Spital kommt, so Radio DRS. Die Patienten müssten aber gut darüber informiert werden, so dass sie auch Nein zum Besuch des Pfarrers sagen könnten .
Datum: 13.09.2012
Quelle: ref.ch / Kipa