Energiestrategie 2050

Mit ökologischer Steuerreform nicht länger zuwarten!

Die EVP unterstützt die Energiestrategie 2050 als gute Grundlage für die Schweizer Energiewende. Allerdings dürfe die Einführung einer Stromlenkungsabgabe als Vorstufe zur ökologischen Steuerreform nicht länger aufgeschoben werden.
Windräder auf dem Mont Crosin

Unsere Volkswirtschaft müsse strategisch auf die Ressourcen- und Energieeffizienz ausgerichtet werden. Der Umbau der Energieversorgung verringere die Abhängigkeit der Schweiz von Energielieferungen aus dem Ausland, verlagere Wertschöpfung vom Aus- ins Inland und sichere der Schweizer Wirtschaft in einer zukunftsträchtigen Branche Standortvorteile. In ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort regt die EVP Schweiz indessen in verschiedenen Punkten ein Nachbessern der Energiestrategie 2050 an:

Vision der 2000-Watt-Gesellschaft als Grundlage

Die Energiestrategie muss die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft zur Grundlage haben. Die Verbrauchs- und Reduktionsziele müssen entsprechend ambitionierter formuliert werden.

Klimaschutz hat Priorität

Die Einhaltung der Klimaziele und der Atomausstieg dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Schweiz muss eine Energieversorgung anstreben, welche die international anerkannte Grenze einer maximalen Erwärmung von 2°C einhalten kann. Dazu braucht es ein entsprechendes Klimaziel.

Mit Stromlenkungsabgabe nicht länger zuwarten

Eine Gefahr liegt in der langen Frist bis 2050. Es ist zu befürchten, dass unbequeme Massnahmen zu lange aufgeschoben werden. Die EVP fordert insbesondere eine Stromlenkungsabgabe bereits heute und nicht erst 2020 im Rahmen der in Aussicht gestellten ökologischen Steuerreform – welche die EVP im Übrigen vollumfänglich unterstützt und deren Einführung sie schon lange fordert.

CO2-Abgabe auch auf Treibstoffen und Streichung der Pendlerabzüge

Das vorliegende Massnahmenpaket legt den Schwerpunkt zu sehr im Strombereich und vernachlässigt den Verbrauch von fossilen Energien, insbesondere im Bereich Mobilität. Die EVP fordert deshalb die sofortige Einführung der CO2-Abgabe auch auf Treibstoffen und die Streichung aller Fahrkosten- und Pendlerabzüge in der Steuererklärung.

Keine Kontingentierung der Photovoltaik

Die EVP begrüsst die Vereinfachung und Entdeckelung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV sehr. Gleichzeitig muss aber die Kontingentierung der Photovoltaik aufgehoben werden. Solarstrom muss als Alternative endlich ernst genommen werden. Wird der Zubau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigt (oder zumindest nicht gebremst), können die Stromimporte reduziert und neue Gaskombikraftwerke zumindest teilweise vermieden werden. Nicht zuletzt können die Verteilnetze rechtzeitig ausgebaut und die nötigen Erfahrungen für den höheren Regelaufwand gesammelt werden.

Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke

Im Kernenergiegesetz muss zwingend eine Laufzeitbeschränkung für die bestehenden Kernkraftwerke definiert werden. Damit ist nicht gesagt, dass diese möglichst kurz sein muss. Sondern es geht um die nötige Planungssicherheit, damit alle Akteure optimale Investitionsentscheide fällen und überhastete Notabschaltungen vermieden werden können. Die EVP vertraut dem ENSI und seiner Arbeit. Doch die maximale Laufzeit muss politisch definiert werden. Dies auch zum Schutz des ENSI. 

Gleichbehandlung von Solarstrom und Solarwärme

Aktuell werden via KEV Solarstrom-Projekte subventioniert, Solarwärme-Projekte jedoch nicht. Das verzerrt den Wettbewerb und führt zu Ineffizienz. Es ist deshalb zu prüfen, inwiefern die vorgeschlagene Einmalprämie für Photovoltaik-Kleinanlagen auf Solarwärme-Projekte ausgeweitet werden könnte.

Keine Förderung von WKK-Anlagen, welche die Klimaziele unnötig gefährdet

Die EVP will keine Subventionierung von WKK-Anlagen, die mit fossilen Energien betrieben werden. Entsprechend sind auch die Produktionsziele für fossil befeuerte WKK-Anlagen zu streichen. Primär sollen die Fernwärmenetze gefördert werden und nicht die Wärmequelle. Die benötigte Wärme kann in einer ersten Phase durchaus von WKK-Anlagen stammen. Diese sollen später aber z.B. von der tiefen Geothermie abgelöst werden können.

Keine Blankovollmacht für neue Anlagen

Die EVP ist sich bewusst, dass Ausbau und Nutzung der erneuerbaren Energien Kompromisse erfordern werden bezüglich Landschafts- und Umweltschutz und sie ist auch bereit, diese Kompromisse mitzutragen. Dazu ist aber der Nachweis erforderlich, dass bedeutende Potentiale realisiert werden können, die anders nicht erreicht werden könnten und dass der Eingriff in schutzwürdige Gebiete vertretbar ist. In der vorgeschlagenen Formulierung kann die EVP die Aushebelung des Umweltrechtes nicht mittragen.

Datum: 30.01.2013
Quelle: EVP

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