Zürcher Kirchenratspräsident im Iran
Im iranischen Parlament ist ein Gesetz hängig, das für den Abfall vom Islam die Steinigung androht. Das mache „zutiefst traurig“, sagte Reich, der die grossartige kulturelle Tradition der Perser betonte, die sich auch in der Pracht ihrer alten Städte spiegelt. Das Gesetz betreffe wenige Fälle des Übertritts zum Christentum, wogegen der Übertritt zum Islam seit 13 Jahrhunderten gefördert werde.
Reich erwähnte auch die tragische Entwicklung im Irak: Die westlichen Truppen hätten zwar Saddam Husseins Regime ein Ende gemacht, sich aber als unfähig erwiesen, die christliche Minderheit zu schützen. Nach Schätzungen sind die Hälfte der Christen im Irak vertrieben worden oder geflohen. Der armenische Erzbischof im Iran habe ihm die Situation der Christen geschildert, sagte Reich: Unter dem Druck ihrer teils fanatisierten Umgebung und des Staates sei es sehr schwer, der Versuchung zur Emigration in den Westen zu widerstehen. Der Kirchenratspräsident, der auch den Zürcher Runden Tisch der Religionen moderiert, rief zur öffentlichen und privaten Fürbitte, aber auch zu konkreten Schritten zugunsten der bedrängten Christen im Orient auf.
Eine Pfarrstelle – von zweien nur gemeinsam anzutreten
Die Kirchensynode setzte die Beratung der neuen Kirchenordnung fort. Diese erweitert die Möglichkeiten der Kirchgemeinden, Pfarrstellen aufzuteilen (Mindestpensum 30 Prozent). Wie ist bei Wahl und Rücktritt das Konzept der Kirchgemeinde gegenüber den Perspektiven von Teilzeit-PfarrerInnen und dem ‚Volkswillen’ zu gewichten? Der Kirchenrat drang mit dem Antrag durch, dass bei einem vorzeitigen Rücktritt aus einer aufgeteilten Pfarrstelle auch die zweite Pfarrperson zurücktreten muss, damit die Kirchenpflege die Gesamtsituation neu beurteilen kann und nicht gebunden ist.
Vergeblich argumentierte der Synodale Jean E. Bollier, diese Praxis sei der betroffenen Pfarrperson nicht zumutbar; die Situation könne ja nach Ablauf der vierjährigen Amtsdauer neu geregelt werden. Aufgrund des deutlichen Entscheids revidierte die Kirchensynode auch ihren Entscheid zur Wahl, den sie in der Vorwoche getroffen hatte. Nun gilt: Bei einer aufgeteilten Pfarrstelle kommt die Wahl nur zustande, wenn beide Vorgeschlagenen gewählt werden.
Kirchgemeinde-Sekretäre nicht in der Kirchenordnung
Eine Reihe von grossen Kirchgemeinden haben in den vergangenen Jahren Sekretär- bzw. Verwaltungsleiter-Stellen geschaffen. In der Kirchenordnung verankert werden sollen sie aber nicht. Gegen den Antrag des Synodalen Bernhard Neyer, Verwaltungsleiter der Kirchgemeinde Bülach, argumentierte Kirchenrat Andrea Marco Bianca, die Verantwortung liege bei der Kirchenpflege. Die Kirchensynode wollte das komplexe Gefüge der Kirchgemeindeleitung nicht durch Einschieben einer neuen Ebene komplizieren.
Datum: 30.10.2008
Autor: Peter Schmid